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Zinsrechner für Tagesgeld und Festgeld

Tagesgeld, Festgeld oder Sparplan: Endkapital, Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer Jahr für Jahr, mit Freistellungsauftrag und Zinsperiode.

Die Bank schreibt Zinsen am Ende jeder Zinsperiode gut, danach werden sie mitverzinst. Von jeder Gutschrift behält sie 25 % Abgeltungsteuer, darauf 5,5 % Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ein, soweit kein Freistellungsauftrag mehr greift. Bis 1.000 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 €, bleiben Zinsen über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.

Der Teil des Sparer-Pauschbetrags, den Sie dieser Bank zugeteilt haben: bis 1.000 €, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 €.

Kirchensteuer

Endkapital nach Steuern

29.057,37 €

  • Eingezahlt89 %
  • Zinsen nach Steuern11 %
Eingezahlt
26.000,00 €
Zinsen vor Steuern
3.057,37 €
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer
0,00 €
Zinsen nach Steuern
3.057,37 €
Effektivzins
2,53 %
Steueranteil an den Zinsen
0 %

JahrZinsenSteuerKontostand
1522,16 €0,00 €21.722,16 €
2565,68 €0,00 €23.487,84 €
3610,36 €0,00 €25.298,20 €
4656,11 €0,00 €27.154,31 €
5703,06 €0,00 €29.057,37 €

Tragen Sie Anlagebetrag, monatliche Sparrate, Zinssatz, Laufzeit und die Zinsperiode Ihrer Bank ein. Der Zinsrechner verzinst das Guthaben Monat für Monat und zieht bei jeder Gutschrift die Steuer ab, die eine deutsche Bank einbehält. Er dient damit als Tagesgeldrechner, als Festgeldrechner und als einfacher Sparrechner. Die Steuer folgt dem Stand von 26. September 2026.

So entsteht das Ergebnis

Der Anlagebetrag und jede Sparrate gehen am Anfang ihres Monats ein, also vorschüssig. Jeder Monat bringt ein Zwölftel des Zinssatzes auf das Guthaben, das in diesem Monat auf dem Konto liegt. Diese Zinsen schreibt die Bank am Ende jeder Zinsperiode gut. Erst dann zieht sie die Abgeltungsteuer ab, soweit der Freistellungsauftrag verbraucht ist. Im Standardbeispiel liegen 20.000 € auf dem Konto, dazu kommen 100 € im Monat, verzinst mit 2,5 % über 5 Jahre. Eingezahlt werden 26.000,00 €, die Zinsen vor Steuern betragen 3.057,37 €. Mit einem Freistellungsauftrag über 1.000 € bleibt jedes Jahr steuerfrei, das Endkapital liegt bei 29.057,37 €. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank über die Laufzeit 793,53 € ein, am Ende stehen 28.216,06 €. Die Zinsen nach Steuern sinken dann von 3.057,37 € auf 2.216,06 €. Die Fälle, die das Ergebnis exakt treffen muss, stehen unter geprüfte Beispiele.

20.000 € plus 100 € monatlich zu 2,5 %, ohne Freistellungsauftrag, ohne Kirchensteuer
JahrZinsenSteuerKontostand
1520,59 €137,26 €21.583,33 €
2560,52 €147,75 €23.196,10 €
3601,16 €158,52 €24.838,74 €
4642,57 €169,44 €26.511,87 €
5684,75 €180,56 €28.216,06 €

Die Jahre der Tabelle zählen ab dem ersten Einzahlungsmonat. Die Rechnung setzt deshalb voraus, dass der Sparvertrag am 1. Januar beginnt und jedes Rechenjahr einem Steuerjahr entspricht. Schon im ersten Jahr fehlen ohne Auftrag 137,26 € von 520,59 € Zinsen.

Zinsperiode, Zinseszins und Effektivzins

Die Zinsperiode ist der Abstand zwischen zwei Zinsgutschriften. Beim Tagesgeld sind monatliche oder vierteljährliche Gutschriften üblich, beim Festgeld oft eine jährliche oder eine einzige am Ende. Jede Zinsgutschrift erhöht das Guthaben, und ab dann verzinst die Bank auch diese Zinsen mit. Das ist der Zinseszins.

Der Nominalzins ist der Jahressatz, den die Bank bewirbt. Bei unterjähriger Verzinsung, also mehreren Gutschriften im Jahr, bringt derselbe Satz etwas mehr. Diesen Jahresertrag drückt der Effektivzins aus: 2,5 % nominal ergeben bei monatlicher Gutschrift 2,53 %, bei vierteljährlicher 2,52 %. Die Tabelle zeigt dasselbe Sparbeispiel mit jeder Zinsperiode.

20.000 € plus 100 € monatlich zu 2,5 % nominal über 5 Jahre
ZinsgutschriftEffektivzinsEndkapital nach Steuern
Monatlich2,53 %29.057,37 €
Vierteljährlich2,52 %29.050,66 €
Jährlich2,5 %29.021,18 €
Am Laufzeitende2,38 %28.385,08 €

Der Effektivzins gilt hier als Jahresäquivalent des Nominalzinses bei der gewählten Gutschrift. Er ist eine rechnerische Kennzahl und keine gesetzlich definierte Angabe wie beim Kredit.

Zinsen nach Steuern berechnen: die Abgeltungsteuer

Zinsen zählen steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für sie gilt ein eigener Steuersatz von 25 %, die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG). Die Bank führt sie als Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Auf diese Steuer kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, bei dem Bruchteile eines Cents wegfallen.

Ohne Kirchensteuer kostet jeder steuerpflichtige Euro Zinsen damit 26,375 %. Ein Beispiel: 10.000 € zu 3 % bringen in einem Jahr 300,00 €. Ohne Freistellungsauftrag fließen 79,12 € an das Finanzamt, es bleiben 220,88 €.

Die Freigrenze beim Soli, die fast alle Lohnempfangenden entlastet, gilt beim Steuerabzug durch die Bank nicht. Sie wirkt erst in der Steuererklärung, und der Rechner bildet sie nicht ab. Banken runden die Kapitalertragsteuer je Gutschrift, daher sind Abweichungen von wenigen Cent möglich.

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Der Sparer-Pauschbetrag stellt 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, bei Zusammenveranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank ihn beim Steuerabzug berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag. Er lässt sich auf mehrere Banken verteilen, die Summe darf den Pauschbetrag aber nicht übersteigen.

Im Rechner geben Sie den Betrag ein, der dieser Bank zugeteilt ist. Er wird in jedem Rechenjahr zuerst verbraucht, Gutschrift für Gutschrift. Bei 100.000 € zu 2,5 % und jährlicher Gutschrift fallen 2.500,00 € Zinsen an. Mit vollem Auftrag über 1.000 € beträgt die Steuer 395,62 €, ohne Auftrag 659,37 €.

Wer mit dem gesamten Einkommen unter der Besteuerungsgrenze bleibt, kann statt des Auftrags eine NV-Bescheinigung vorlegen. Sie gilt höchstens drei Jahre, und die Bank zahlt die Zinsen dann ganz ohne Abzug. Diesen Fall bildet der Rechner nicht ab.

Kirchensteuer auf Zinsen

Bei Kirchenmitgliedern kommt die Kirchensteuer hinzu: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Weil sie wie eine Sonderausgabe wirkt, sinkt die Kapitalertragsteuer. Das Gesetz teilt dazu den Zinsbetrag durch 4 plus Kirchensteuersatz (§ 32d EStG). Die gesamte Belastung liegt bei 27,819 % mit 8 % und bei 27,995 % mit 9 %.

Die Religionszugehörigkeit erfährt die Bank über das Kirchensteuerabzugsmerkmal, das sie beim Bundeszentralamt für Steuern abfragt (BZSt). Wer bis zum 30. Juni einen Sperrvermerk einlegt, sperrt diese Abfrage. Die Kirchensteuer wird dann über die Steuererklärung erhoben. Im Standardbeispiel ohne Freistellungsauftrag steigt die Steuer mit 9 % Kirchensteuer von 793,53 € auf 841,44 €.

In welchem Jahr zählen Festgeldzinsen?

Steuerlich zählt der Zufluss: Zinsen gehören in das Jahr, in dem sie gutgeschrieben werden oder fällig sind. Beim Tagesgeld verteilt sich das auf viele kleine Gutschriften. Ein Festgeld mit Zinszahlung am Laufzeitende bringt dagegen die Zinsen mehrerer Jahre in einem einzigen Jahr.

Das BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025 bestätigt das: Die Zinsen zählen nur im Fälligkeitsjahr und nutzen nur dessen Pauschbetrag. Mit Zahlung am Ende bringt das Standardbeispiel 2.881,25 € auf einmal, davon kostet der Teil über 1.000 € zusammen 496,17 € Steuer. Bei jährlicher Gutschrift bleiben alle Jahre steuerfrei, die Steuer beträgt 0,00 €. Das Endkapital steigt dann von 28.385,08 € auf 29.021,18 €.

Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen

Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann die Abgeltungsteuer zu hoch sein. Das betrifft etwa Menschen in Rente, in Ausbildung oder mit kleinem Einkommen. Auf Antrag in der Anlage KAP rechnet das Finanzamt mit dem persönlichen Tarif, wenn das günstiger ist. Diese Günstigerprüfung erfasst alle Kapitalerträge des Jahres gemeinsam.

Bleibt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € für 2026, kann die Steuer ganz entfallen. Die einbehaltenen Beträge weist die Bank in ihrer Steuerbescheinigung aus. Der Rechner zeigt nur den Abzug durch die Bank, keine Erstattung. Wie viel vom Gehalt nach Lohnsteuer übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fehler bei der Rechnung

Die meisten Rechenfehler beim Sparen entstehen durch einen veralteten Freibetrag, eine falsch addierte Kirchensteuer oder zwei Zinsangaben, die nicht zusammenpassen.

  • Ein Freibetrag von 801 €: Diese Grenze ist veraltet. Seit 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 €.
  • Eine Belastung von 28,625 % für Kirchenmitglieder in Ländern mit 9 %: Diese Summe übersieht, dass die Abgabe an die Kirche die Kapitalertragsteuer mindert. Richtig sind 27,995 %.
  • Nominalzins und Effektivzins vergleichen: Zwei Angebote lassen sich nur mit derselben Kennzahl vergleichen.
  • Das Sparbuch vergessen: Auch seine meist geringen Zinsen zählen zum Pauschbetrag und verbrauchen den Freistellungsauftrag dieser Bank.
  • Zinsen für Sparen und Kreditzinsen verwechseln: Raten und Zinsen eines Darlehens berechnet der Kreditrechner.

Wie sicher ist das Guthaben?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben bis 100.000 € je Person und Bank (§ 8 EinSiG). Gutgeschriebene Zinsen zählen zu diesem Guthaben. Nach bestimmten Lebensereignissen, etwa einem Hausverkauf, gilt für einige Monate eine höhere Grenze. Marken derselben Bank teilen sich eine Grenze.

Häufige Fragen

Wie viel Zinsen sind steuerfrei?

Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 €. Die Bank beachtet das nur mit Freistellungsauftrag. Bei sehr kleinem Einkommen kann über die Günstigerprüfung auch mehr steuerfrei bleiben.

Muss ich Zinsen ohne Freistellungsauftrag versteuern?

Ohne Auftrag behält die Bank ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer und Soli ein. Das Geld ist nicht verloren: In der Anlage KAP lässt sich der ungenutzte Pauschbetrag geltend machen, das Finanzamt erstattet den Abzug.

Freistellungsauftrag zu hoch, lässt er sich rückwirkend ändern?

Nach dem BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025 lässt sich ein Auftrag für das abgelaufene Jahr noch bis zum 31. Januar des Folgejahres ändern. Übersteigt die Summe aller Aufträge den Pauschbetrag, wird der Überhang in der Steuererklärung nachversteuert.

Wie viel Zinsen bekomme ich bei 100.000 Euro?

Zu 2,5 % mit jährlicher Gutschrift bringen 100.000 € in einem Jahr 2.500,00 €. Ist dieser Bank ein Auftrag über 1.000 € erteilt, bleiben nach Steuern 2.104,38 €, sonst 1.840,63 €.

Wie viel Zinsen bringt ein Jahr Festgeld?

Bei 10.000 € und 2,5 % Zinsen sind es 250,00 € am Ende des Jahres. Deckt der Freistellungsauftrag diesen Betrag, fällt darauf keine Steuer an.

Warum zieht die Bank Steuern vom Tagesgeldkonto ab?

Die Bank muss die Kapitalertragsteuer bei jeder Gutschrift einbehalten, sobald der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist oder fehlt. Mit der Zahlung an das Finanzamt ist die Steuer auf die Zinsen in der Regel abgegolten.

Müssen Rentner Zinsen versteuern?

Für Zinsen gelten im Ruhestand dieselben Regeln. Liegt das Einkommen niedrig, senkt die Günstigerprüfung die Steuer auf den persönlichen Satz. Unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € kann eine NV-Bescheinigung den Abzug ganz verhindern.

Warum weicht die Zinsgutschrift der Bank um Cent ab?

Banken zählen Zinstage nach eigenen Methoden, etwa taggenau oder mit 30 Tagen je Monat, und runden die Steuer je Gutschrift. Der Rechner nimmt ein Zwölftel des Jahreszinses pro Monat. Kleine Unterschiede im Centbereich sind daher normal.

Geprüft an festen Ergebnissen

Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest. Der Rechner rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.

Quellen

Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.

Jedes Ergebnis auf dieser Seite ist eine unverbindliche Schätzung. Es ist keine Finanz-, Rechts-, Gesundheits- oder sonstige Beratung. Haftungsausschluss

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