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Finanzen

Kreditraten, Mehrwertsteuer, Zinsen nach Abgeltungsteuer und die Steuer auf Lebensversicherungen.

Mehrwertsteuer, Kredit, Zinsen und Lebensversicherung

Die Rubrik Finanzen beantwortet vier Fragen, die im Alltag und in kleinen Betrieben ständig auftauchen. Der Mehrwertsteuer-Rechner rechnet von netto auf brutto und zurück, mit dem Regelsatz oder dem ermäßigten Satz nach dem Umsatzsteuergesetz. Er hilft beim Prüfen einer Rechnung, beim Kalkulieren eines Angebots und beim Herausrechnen der Umsatzsteuer aus einem Kassenbon.

Der Kreditrechner für Ratenkredite arbeitet in zwei Richtungen. Aus Kreditbetrag, Sollzins und Laufzeit ermittelt er die Monatsrate, die Zinskosten und einen vollständigen Tilgungsplan. Aus einer tragbaren Rate rechnet er umgekehrt den Betrag aus, der sich damit zurückzahlen lässt. Dazu zeigt er den effektiven Jahreszins, in den Gebühren einfließen, und stellt das Annuitätendarlehen dem Tilgungsdarlehen mit fallender Rate gegenüber.

Der Zinsrechner für Tagesgeld und Festgeld lässt Anlagebetrag und Sparrate über die Laufzeit wachsen und zieht bei jeder Zinsgutschrift Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ab, nachdem der Freistellungsauftrag verbraucht ist.

Der Rechner zur Steuer auf die Auszahlung einer Lebensversicherung trennt Beiträge und Ertrag, prüft Altvertrag, Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer und zeigt, was der Versicherer einbehält und was nach der Veranlagung bleibt.

  • Was vom Ersparten nach Abgeltungsteuer bleibt: der Zinsrechner.
  • Ein Preis mit oder ohne Mehrwertsteuer, oder die Steuer in einem Bruttobetrag: der Mehrwertsteuer-Rechner.
  • Die Kosten eines Ratenkredits, einer Autofinanzierung oder eines anderen Darlehens mit festem Zins: der Kreditrechner.
  • Welcher Kreditbetrag zu einer bestimmten Monatsrate passt: der Kreditrechner im umgekehrten Modus.

Woher die Zahlen stammen

Steuersätze und gesetzliche Grenzen stammen aus amtlichen Quellen wie dem Bundesfinanzministerium, gesetze-im-internet.de oder den Urteilen des Bundesgerichtshofs. Jede Seite nennt diese Quellen mit dem Datum der letzten Prüfung. Die Rechenbeispiele im Text erzeugt derselbe Code, der auch den Rechner antreibt; Text und Ergebnis können daher nicht auseinanderlaufen. Wo es eine veröffentlichte Musterrechnung gibt, rechnet die Seite sie nach und zeigt beide Werte nebeneinander.

Wie Quellen ausgewählt und wie oft sie erneut geprüft werden, beschreibt die Methodik. Ändert sich ein Satz, werden zuerst die Daten aktualisiert, die Seiten folgen daraus.

Ergebnisse richtig einordnen

Die Ergebnisse sind Schätzungen zur Information und keine Finanzberatung. Ein Rechner kennt nur die Angaben, die Sie eintragen. Ein Kreditangebot kann Gebühren, eine Restschuldversicherung oder eine andere Zinsberechnung enthalten, und die umsatzsteuerliche Behandlung einer Leistung hängt von ihrer Einordnung und vom Status des Unternehmens ab, etwa als Kleinunternehmen.

Manches lässt sich nur mit den Unterlagen prüfen. Vergleichen Sie Monatsrate, Gesamtbetrag und effektiven Jahreszins aus dem Europäischen Standardisierten Merkblatt mit den Werten hier. Auf einer Rechnung gehören Steuersatz, Nettobetrag, Steuerbetrag und Steuernummer zu den Pflichtangaben. Weicht etwas ab, enthält das Dokument einen Posten, den die Berechnung nicht kennt.