Familie
Familienrecht für den eigenen Fall: welche Nachnamen ein Kind nach dem Namensrecht bekommen darf.
Was die Familien-Tools ausrechnen
Die Rubrik Familie sammelt Tools, die eine konkrete Familiensituation nach dem geltenden Recht durchgehen und jede Regel mit ihrer Vorschrift nennen. Den Anfang macht die Frage nach dem Namen eines Neugeborenen: Der Nachnamen-Rechner für Kinder nimmt die Namen beider Eltern und die Familiensituation und listet jeden Geburtsnamen, den das BGB zulässt.
- Er unterscheidet Eltern mit Ehenamen, Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge und die Alleinsorge eines Elternteils.
- Er markiert den Namen, der ohne Erklärung gilt, und nennt, was bei Uneinigkeit geschieht.
- Ein älteres gemeinsames Kind fließt ein, weil sein Name die Geschwister binden kann.
Die eingegebenen Namen bleiben im Browser. In einen geteilten Link gelangt nur die Familiensituation, nie ein Name.
Was über den Namen eines Kindes entscheidet
In Deutschland entscheiden zwei Fragen über den Geburtsnamen: ob die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen führen und wer die elterliche Sorge hat. Ob sie verheiratet sind, zählt nur über diese beiden Punkte. Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein reformiertes Namensrecht, das Kindern auch einen Doppelnamen aus den Namen beider Eltern erlaubt.
Mit Ehenamen steht der Name fest. Ohne Ehenamen und mit gemeinsamer Sorge wählen die Eltern; erklären sie nichts innerhalb eines Monats, ordnet das Gesetz beide Namen alphabetisch. Aus Müller und Schmidt wird so Müller-Schmidt. Hat nur ein Elternteil die Sorge, trägt das Kind zunächst dessen Namen.
Geschwister teilen in der Regel den Namen, den die Eltern für das erste gemeinsame Kind bestimmt haben. Für Kinder, die nach der Reform geboren sind, lässt das Übergangsrecht zusätzlich einen Doppelnamen mit dem Namen des anderen Elternteils zu.
Wo Geburt und Name eingetragen werden
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts. Es beurkundet die Geburt im Geburtenregister und stellt die Geburtsurkunde aus; bei Klinikgeburten zeigt meist die Klinik die Geburt an. Die Namenserklärung der Eltern geht an dasselbe Standesamt und ist bei der Beurkundung ohne weitere Form möglich.
Wird der Name erst später bestimmt, muss die Erklärung öffentlich beglaubigt sein. Ab 5 Jahren wirkt das Kind an einer späteren Änderung mit, ab 14 erklärt es selbst.
Die Seiten dieser Rubrik erklären das Recht und rechnen Fälle durch. Sie beraten nicht im Einzelfall und ersetzen weder das Standesamt noch eine anwaltliche Auskunft.