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Steuern und Gehalt

Nettolohn, Urlaubsabgeltung, Renteneintrittsalter und die Steuerermäßigung für energetische Sanierung.

Was die Rechner beantworten

Die Rechner in der Rubrik Steuern und Gehalt zeigen, was von einem Bruttobetrag nach Steuern und Sozialabgaben auf dem Konto ankommt. Auf den deutschen Seiten gilt das deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Der Brutto-Netto-Rechner zieht vom Bruttolohn die Lohnsteuer nach Steuerklasse ab, dazu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, soweit sie anfallen, sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Er berücksichtigt das Bundesland, etwa beim Kirchensteuersatz und beim Pflegebeitrag in Sachsen, den Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse und auf Wunsch eine private Krankenversicherung mit Arbeitgeberzuschuss.

Der zweite Rechner betrifft das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Kann Resturlaub nicht mehr genommen werden, wird er ausgezahlt. Die Urlaubsabgeltung ermittelt den offenen Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, einschließlich Teilurlaub bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr, bewertet ihn mit dem Tagessatz und schätzt, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben als sonstiger Bezug netto bleibt.

Der dritte Rechner blickt weiter nach vorn. Der Renteneintrittsalter-Rechner ermittelt aus dem Geburtsdatum den Rentenbeginn der Regelaltersrente nach SGB VI. Er zeigt außerdem, ab wann die Rente mit 63 oder nach 45 Beitragsjahren möglich wäre und welcher Abschlag dabei anfällt.

Ein vierter Rechner betrifft das Eigenheim statt des Gehalts. Wer eine energetische Sanierung steuerlich absetzen möchte, sieht dort die Steuerermäßigung nach § 35c EStG über drei Jahre, begrenzt durch die tatsächliche Einkommensteuer. Daneben steht der BEG-Zuschuss, der für dieselbe Maßnahme stattdessen möglich wäre.

  • Sie vergleichen ein Jobangebot, eine Gehaltserhöhung oder einen Wechsel der Steuerklasse: der Brutto-Netto-Rechner.
  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag, und es sind noch Urlaubstage offen: die Urlaubsabgeltung.

Woher die Werte stammen und wie sie geprüft werden

Steuertarif, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen stammen aus amtlichen Quellen: dem Einkommensteuergesetz, der Verordnung über die Rechengrößen der Sozialversicherung des jeweiligen Jahres und den Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Urlaubsabgeltung gelten das Bundesurlaubsgesetz, § 23a SGB IV und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Alle Werte stehen in einer Datendatei je Land, nicht im Fließtext. Ändert sich zum Jahreswechsel ein Satz, ändern sich Rechnung und Erklärung gemeinsam. Jede Werkzeugseite nennt ihre Quellen mit Link und das Datum der letzten Prüfung.

Vor der Veröffentlichung wird jeder Rechner an Referenzfällen geprüft. Beim Nettolohn stammen sie aus der amtlichen Prüftabelle des Bundesministeriums der Finanzen zum Programmablaufplan für die Lohnsteuer. Bei der Urlaubsabgeltung dient ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit ausgerechnetem Tagessatz als Beispiel. Die Seite zur Methodik beschreibt das Vorgehen im Einzelnen.

Ergebnisse richtig einordnen

Alle Ergebnisse sind Schätzungen zur Information. Sie sind keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzen weder die Gehaltsabrechnung noch den Steuerbescheid. Maßgeblich ist, was die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers tatsächlich einbehält; über die endgültige Einkommensteuer entscheidet das Finanzamt.

Abweichungen haben meist einen erkennbaren Grund: weitere Einkünfte, etwa aus einem Nebenjob, aus Vermietung oder aus Kapitalerträgen, ein in den ELStAM eingetragener Freibetrag, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen oder vermögenswirksame Leistungen. Eine Einkommensteuererklärung kann das Jahresergebnis nachträglich verändern, zum Beispiel durch Werbungskosten. Jede Werkzeugseite hat einen Abschnitt dazu, was ihre Rechnung nicht abbildet, sodass sich eine Differenz zur Abrechnung meist einem dieser Punkte zuordnen lässt.