Weihnachtsgeld netto Rechner
Was vom Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt netto bleibt: Lohnsteuer als sonstiger Bezug, Beiträge bis zur anteiligen BBG, Sätze für TVöD und TV-L.
Weihnachtsgeld ist für die Lohnsteuer ein sonstiger Bezug: Einbehalten wird die Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne die Zahlung. Dazu kommen Sozialversicherungsbeiträge bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze. Bei 3.800 € Monatsbrutto in Steuerklasse I bleiben von einem vollen Monatsgehalt als Weihnachtsgeld 2.048,50 € netto, rund 54 % der Zahlung.
Regelmäßiges Gehalt; im Tarif der Schnitt aus Juli bis September
Mit Gehalt oder Entgeltfortzahlung
Januar, wenn Sie schon im Vorjahr hier gearbeitet haben
Für Pflegeversicherung und Soli-Freigrenze
Weihnachtsgeld netto (geschätzt)
2.048,50 €
- Netto54 %
- Steuern24 %
- Sozialversicherung22 %
- Weihnachtsgeld brutto
- 3.800,00 €
- Prozent eines Monatsgehalts
- 100 %
- Lohnsteuer
- 925,00 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Krankenversicherung
- 332,50 €
- Pflegeversicherung
- 91,20 €
- Rentenversicherung
- 353,40 €
- Arbeitslosenversicherung
- 49,40 €
- Erstellt und an den Quellen geprüft von Muhammad Abdullah Awais
- Zahlen geprüft am
- 5 Quellen
- Methodik
Der Rechner schätzt, was von Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt oder tariflicher Sonderzahlung nach Lohnsteuer und Sozialabgaben auf dem Konto ankommt. Das Weihnachtsgeld berechnen Sie als Anteil eines Monatsgehalts, als festen Betrag oder nach dem Satz von TVöD und TV-L, auf Wunsch gekürzt für Monate ohne Entgelt. Grundlage sind die deutschen Lohnsteuer- und Beitragswerte für 2026.
Was vom Weihnachtsgeld netto übrig bleibt
Weihnachtsgeld ist für die Lohnsteuer ein sonstiger Bezug, also Arbeitslohn, der nicht mit dem laufenden Monatsgehalt fließt. Die Steuer darauf ermittelt der Arbeitgeber deshalb nicht nach der Monatstabelle, sondern über das ganze Jahr. Er berechnet die Jahreslohnsteuer auf den Jahreslohn ohne die Zahlung und ein zweites Mal mit ihr. Die Differenz, auf volle Euro abgerundet, wird einbehalten (BMF, PAP 2026). Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, soweit sie anfallen, sowie die Beiträge zu den vier Zweigen der Sozialversicherung. Bei 3.800 € Monatsbrutto in Steuerklasse I, ohne Kirchenmitgliedschaft und ohne Kinder, bringt ein volles Monatsgehalt als Sonderzahlung 925,00 € Lohnsteuer und 826,50 € Beiträge. Netto bleiben 2.048,50 €, rund 54 % des Bruttobetrags. Ausgezahlt wird dieser Betrag mit der Abrechnung für November oder Dezember.
Als voraussichtlicher Jahresarbeitslohn gilt im Beispiel 45.600,00 €: zwölf Monatsgehälter ohne die Sonderzahlung. Darauf beträgt die Jahreslohnsteuer 5.713 €, mit der Zahlung 6.638 €. Weil der Bezug oben auf das Jahreseinkommen kommt, trifft ihn der Grenzsteuersatz, also der Steuersatz auf die letzten Euro des Einkommens. 24,3 % der Zahlung gehen so an die Lohnsteuer, vom laufenden Gehalt sind es im Jahresschnitt 12,5 %.
Wird Weihnachtsgeld anders versteuert als Gehalt?
Es gilt derselbe Einkommensteuertarif, nur das Verfahren unterscheidet sich. Das Monatsgehalt wird versteuert, als flösse es zwölfmal gleich; die Sonderzahlung dagegen über die Differenz auf das Jahr. Deshalb weist die Novemberabrechnung mehr Steuer aus als sonst. Im Beispiel sind es 925,00 € auf den Bezug, auf ein normales Monatsgehalt rund 476,08 €.
Die Steuerklasse wirkt auf beide Jahreswerte und damit auf die Differenz. Klasse II enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Klasse III den Splittingtarif, Klasse IV rechnet wie Klasse I.
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|
| I | 925,00 € | 2.048,50 € |
| II | 880,00 € | 2.093,50 € |
| III | 732,00 € | 2.241,50 € |
| IV | 925,00 € | 2.048,50 € |
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Auf das laufende Gehalt fällt der Solidaritätszuschlag erst an, wenn die Jahressteuer die Freigrenze von 20.350 € übersteigt, darüber zunächst gemildert. Für einen sonstigen Bezug kennt der Programmablaufplan diese Milderung nicht (BMF, PAP 2026). Liegt die Steuer mit der Zahlung über der Freigrenze, werden sofort 5,5 % der darauf entfallenden Steuer fällig. Bei 7.500 € im Monat bleibt das Gehalt selbst zuschlagsfrei, auf die Sonderzahlung kommen 157,13 € hinzu.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer auf die Zahlung, im Standardbeispiel 83,25 €. Kinder zählen für die Soli-Freigrenze und in der Pflegeversicherung. Mit einem Kind entfällt der Zuschlag für Kinderlose, der Pflegebeitrag sinkt von 91,20 € auf 68,40 €.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG gilt nur für Vergütungen für mehrere Jahre, die sich über mehr als zwölf Monate erstrecken; eine Jahreszahlung gehört nicht dazu. Seit 2025 wendet sie zudem nur noch das Finanzamt in der Steuererklärung an, nicht der Arbeitgeber. Was vom laufenden Gehalt monatlich netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Beiträge zur Sozialversicherung und die anteilige Grenze
Beitragsrechtlich ist die Sonderzahlung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, kurz Einmalzahlung. Sie trägt Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, aber nur bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 23a SGB IV).
Für 2026 liegt die Jahresgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 €, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 €. Anteilig heißt: Jahresgrenze mal SV-Tage geteilt durch 360, gezählt vom 1. Januar oder vom Eintritt bis zum Ende des Auszahlungsmonats, ein voller Monat mit 30 Tagen. Davon geht das schon beitragspflichtige Entgelt ab. Nur dieser Rest nimmt die Zahlung auf, alles darüber bleibt beitragsfrei (KNAPPSCHAFT).
Ein Monatsgehalt von 6.000 € zeigt die Wirkung. Im November beträgt die anteilige Grenze der Krankenversicherung 63.937,50 €. Elf Monate zu je 5.812,50 €, der Monatsgrenze, schöpfen sie bereits aus; die Sonderzahlung bleibt dort beitragsfrei. In der Rentenversicherung sind noch 26.950,00 € frei, dort fallen volle Beiträge an. Netto kommen 3.279,00 € an.
Die März-Klausel betrifft Einmalzahlungen von Januar bis März. Passt eine solche Zahlung nicht mehr unter die anteilige Grenze des neuen Jahres, zählt sie zum letzten Abrechnungsmonat des Vorjahres. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung beim selben Arbeitgeber schon damals bestand. Eine Zahlung im November oder Dezember gehört dagegen zum Monat der Auszahlung.
Rechtsgrundlagen des Anspruchs
Ein Gesetz, das Weihnachtsgeld vorschreibt, gibt es in Deutschland nicht. Der Anspruch entsteht erst aus einer Rechtsgrundlage im Arbeitsverhältnis:
- ein Tarifvertrag, wenn er für das Arbeitsverhältnis gilt, etwa TVöD und TV-L im öffentlichen Dienst;
- der Arbeitsvertrag, der Höhe und Bedingungen der Zahlung festlegt;
- eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat;
- die betriebliche Übung, wenn der Betrieb wiederholt ohne Vorbehalt zahlt;
- der Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn vergleichbare Beschäftigte die Zahlung erhalten.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2023 entschieden: Zahlt ein Betrieb der ganzen Belegschaft dreimal vorbehaltlos, entsteht ein Anspruch, auch bei wechselnder Höhe (BAG, 10 AZR 116/22).
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt soll genau das verhindern. Er stellt klar, dass über jede Zahlung neu entschieden wird. Eine pauschale Klausel, die alle künftigen Leistungen erfasst, ist in vorformulierten Verträgen aber unwirksam (BAG, 10 AZR 526/10). Ob ein Vorbehalt trägt, hängt deshalb vom genauen Wortlaut ab.
Wie viel Weihnachtsgeld gibt es bei Eintritt oder Kündigung im Laufe des Jahres?
Das hängt vom Zweck der Zahlung ab. Vergütet sie auch die im Jahr geleistete Arbeit, steht für jeden Monat mit Entgelt ein Zwölftel zu, beim Eintritt wie beim Austritt. Belohnt sie allein die Betriebstreue, darf eine Stichtagsklausel den Anspruch an ein bestehendes Arbeitsverhältnis knüpfen.
Eine Sonderzahlung, die zumindest auch Arbeitsleistung vergütet, darf ein vorformulierter Vertrag nicht vom Bestand am 31. Dezember abhängig machen (BAG, 10 AZR 848/12). Ein Tarifvertrag darf dagegen einen Stichtag setzen, nach der Rechtsprechung sogar einen im Folgejahr (BAG, 10 AZR 290/17).
Wer das Weihnachtsgeld anteilig berechnen möchte, schaltet im Rechner die Kürzung um ein Zwölftel je fehlendem Monat ein. Bei Eintritt am 1. Juli, 3.800 € im Monat und einem zugesagten Monatsgehalt ergeben sechs Zwölftel 1.900,00 € brutto und 1.128,75 € netto. Der Jahreslohn umfasst dann nur sechs Gehälter, die Steuer fällt entsprechend niedriger aus.
Eine Rückzahlungsklausel verlangt das Geld zurück, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem Datum im Folgejahr endet; wie lange sie binden darf, bemisst die Rechtsprechung nach der Höhe. Beim Ausscheiden zum Jahresende kommt oft eine Urlaubsabgeltung hinzu, steuerlich ebenfalls ein sonstiger Bezug.
Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst heißt das Weihnachtsgeld Jahressonderzahlung. TVöD und TV-L regeln sie jeweils in § 20: Anspruch hat, wer am 1. Dezember beschäftigt ist, gezahlt wird mit dem Novembergehalt (TdL, § 20 TV-L).
Die Höhe ist ein Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli, August und September. Überstunden, Leistungszulagen und Erfolgsprämien zählen dabei nicht mit. Der Bemessungssatz hängt von der Entgeltgruppe am 1. September ab.
| Entgeltgruppe | TVöD Bund | TVöD VKA | TV-L |
|---|---|---|---|
| EG 1 bis 4 | 95 % | 85 % | 87,43 % |
| EG 5 bis 8 | 95 % | 85 % | 88,14 % |
| EG 9a bis 11 | 90 % | 85 % | 74,35 % |
| EG 12 | 90 % | 85 % | 46,47 % |
| EG 13 | 75 % | 85 % | 46,47 % |
| EG 14 und 15 | 75 % | 85 % | 32,53 % |
Beim Bund gelten gestaffelte Sätze aus der Tarifeinigung vom April 2025, bei den Kommunen ein einheitlicher Satz. Der TV-L unterscheidet nicht zwischen Ost und West. Für jeden Monat ohne Entgelt oder Entgeltfortzahlung sinkt der Betrag um ein Zwölftel. Mutterschutz, Elternzeit bis zum Ende des Geburtsjahres und Monate mit Krankengeldzuschuss kürzen im TV-L nicht.
Um die Jahressonderzahlung berechnen zu können, braucht es drei Werte: Bemessungsgrundlage, Satz und Zahl der Zwölftel. Mit 3.500 € im Schnitt und Entgeltgruppe 7 im TVöD Bund ergibt das 3.325,00 € brutto und 1.820,80 € netto.
13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung in Höhe eines vollen Monatsgehalts, häufig am Jahresende. Weihnachtsgeld heißt jede Zahlung zum Jahresende, deren Höhe frei vereinbart wird, oft als Prozentsatz eines Monatsgehalts. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung für den Urlaub, häufig im Sommer, und nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt, dem während des Urlaubs weiterlaufenden Gehalt.
Für Lohnsteuer und Sozialversicherung macht der Name keinen Unterschied: Alle drei sind sonstige Bezüge und Einmalzahlungen. Arbeitsrechtlich zählt der Zweck, den die Vereinbarung erkennen lässt, etwa für Stichtag und Kürzung.
Das 13. Monatsgehalt netto fällt deshalb kleiner aus als ein normales Monatsnetto. Im Standardbeispiel kommen vom laufenden Gehalt rund 2.497,42 € an, von der Sonderzahlung gleicher Höhe 2.048,50 €. Den Unterschied macht allein die Lohnsteuer; die Beiträge sind gleich, solange keine Beitragsgrenze erreicht ist.
Rechenbeispiel mit 3.000 € Weihnachtsgeld
Der Fall: 3.000 € Monatsbrutto, beschäftigt seit Jahresbeginn, ein volles Monatsgehalt im November, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder. Die Schritte folgen dem Verfahren des Arbeitgebers.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Jahreslohn ohne die Zahlung | 36.000,00 € |
| Jahreslohnsteuer ohne den Bezug | 3.517 € |
| Jahreslohnsteuer mit dem Bezug | 4.181 € |
| Lohnsteuer auf den Bezug | 664,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Beiträge zur Sozialversicherung | 652,50 € |
| Netto | 1.683,50 € |
Von 3.000 € bleiben 1.683,50 €, das sind 56 %. Zwei weitere Fälle mit ihren Quellen, darunter die Beitragsgrenze bei hohem Gehalt, stehen unten als nachgerechnete Beispiele.
Annahmen und Grenzen der Schätzung
Angenommen sind gesetzlich Versicherte mit gleichem Gehalt in jedem Monat und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % für 2026. Als Jahreslohn gilt das Monatsgehalt mal die Monate vom Eintritt bis Dezember, ohne Lohn eines früheren Arbeitgebers. Nicht abgebildet sind:
- Minijob und Midijob: Monatsgehälter bis 2.000 € lehnt der Rechner ab.
- Monate mit Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, die die SV-Tage verkürzen.
- Frühere Einmalzahlungen im selben Jahr, etwa ein Urlaubsgeld im Sommer.
- Private Krankenversicherung, die eigene Aufteilung der Pflegeversicherung in Sachsen sowie die Steuerklassen V und VI.
- Die Sätze von TVöD BT-K und BT-B sowie Eintritte im TV-L nach dem 31. August.
- Zahlungen nach dem Austritt, die zum letzten Abrechnungsmonat zählen.
Häufige Fragen
Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?
In der Regel mit der Abrechnung für November oder Dezember; den genauen Termin legt die jeweilige Rechtsgrundlage fest. Im TVöD und im TV-L kommt die Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt. Beitragsrechtlich zählt sie zum Monat, in dem sie fließt.
Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Nein. Weihnachtsgeld ist Arbeitslohn und unterliegt der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag, soweit er anfällt, und bei Kirchenmitgliedern der Kirchensteuer. Eine allgemeine Steuerbefreiung für diese Zahlung gibt es nicht. Sozialversicherungsbeiträge werden fällig, bis die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des Jahres erreicht ist.
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?
Nur wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist; ohne sie bleibt gezahltes Geld beim Beschäftigten. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hängt die zulässige Bindung von der Höhe ab. Kleinbeträge sind gar nicht rückforderbar, höhere Beträge binden bis ins Frühjahr, Beträge ab einem Monatsgehalt etwas länger (BAG, 10 AZR 390/02).
Wird Weihnachtsgeld bei Krankheit gekürzt?
Nur wenn eine Kürzung vereinbart ist. § 4a EFZG erlaubt sie für Krankheitstage, wenn Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag sie vorsehen. Je Krankheitstag darf höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abgezogen werden, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt. Fehlt eine solche Abrede, bleibt die Zahlung auch nach längerer Krankheit ungekürzt (BAG, 10 AZR 116/22).
Stimmt die 6-Prozent-Regel beim Weihnachtsgeld?
Eine solche Regel gibt es nicht. Weder das Steuerrecht noch das Arbeitsrecht schreiben für Weihnachtsgeld einen festen Prozentsatz vor, weder für die Höhe noch für die Besteuerung. Die Höhe folgt aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Übung im Betrieb. Die Lohnsteuer ergibt sich aus der Jahreslohnsteuer mit und ohne die Zahlung.
Bekomme ich zu viel gezahlte Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld zurück?
Möglich, aber nicht wegen des Weihnachtsgelds an sich. Der Lohnsteuerabzug rechnet mit dem voraussichtlichen Jahreslohn. Mit der Einkommensteuererklärung setzt das Finanzamt die Steuer auf das tatsächliche Jahreseinkommen fest und rechnet die einbehaltene Lohnsteuer an. Eine Erstattung ergibt sich etwa, wenn nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde oder höhere Werbungskosten anfallen.
Gilt der Rechner für Minijob und Midijob?
Nein, Monatsgehälter bis 2.000 € weist er ab. Im Midijob, dem Übergangsbereich, gelten verminderte Beitragsanteile nach einer eigenen Formel, die er mit einer Einmalzahlung nicht nachbildet. Beim Minijob zählt ein vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld zum regelmäßigen Verdienst und kann ihn über die Geringfügigkeitsgrenze heben.
Zählt Weihnachtsgeld zum Jahresbrutto?
Ja. Weihnachtsgeld gehört zum Bruttoarbeitslohn des Jahres, auch wenn der Lohnsteuerabzug es als sonstigen Bezug gesondert berechnet. In der Sozialversicherung ist es beitragspflichtige Einnahme, soweit die anteilige Beitragsgrenze reicht. Ob es für eine Sozialleistung mitzählt, regelt die jeweilige Vorschrift eigens.
Geprüft an festen Ergebnissen
Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest. Der Rechner rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.
3.800 € im Monat, Weihnachtsgeld 3.800 € im November, Steuerklasse I: Jahreslohnsteuer 6.638 € mit und 5.713 € ohne den sonstigen Bezug
- Erwartet
- 925,00 €
- Dieser Rechner
- 925,00 €
Berechnet nach Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2026(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
6.000 € im Monat, 6.000 € im November: anteilige BBG der Krankenversicherung 69.750 € × 330 / 360 = 63.937,50 €, schon durch elf Monatsgehälter ausgeschöpft
- Erwartet
- 0,00 €
- Dieser Rechner
- 0,00 €
Berechnet nach Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Quellen
Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.
- § 23a SGB IV: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 14(öffnet in einem neuen Tab)
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesarbeitsgericht
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