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Datum und Zeit

Verbraucherfristen: Gewährleistung, Beweislastumkehr und Verlängerung nach Reparatur.

Fristen, die an einem Datum hängen

Die Rubrik Datum und Zeit sammelt Rechner, deren Ergebnis ein Kalendertag ist und kein Betrag. Den Anfang macht eine Frage, die sich nach fast jedem größeren Kauf irgendwann stellt: Die Ware ist kaputt, bis wann lassen sich noch Rechte geltend machen? Der Rechner zur Gewährleistungsfrist nimmt das Lieferdatum und gibt alle Fristen aus, die das BGB daran knüpft.

  • Die Verjährung der Mängelansprüche nach 2 Jahre, bei gebrauchter Ware mit wirksamer Vereinbarung nach 1 Jahr.
  • Die Beweislastumkehr im ersten Jahr und die Verlängerung um 1 Jahr nach einer Nachbesserung, für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026.
  • Die Mindestfristen von 4 Monate nach dem ersten Auftreten eines Mangels und von 2 Monate nach der Rückgabe der reparierten Ware.

Wie die Fristen gezählt werden

Beginnt eine Frist mit einem Ereignis wie der Ablieferung, zählt dieser Tag nicht mit, und die Frist endet am Tag mit derselben Zahl. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet sie am Monatsletzten. Die Rechner halten sich an diese Regeln der §§ 187 und 188 BGB und nennen die Vorschrift, auf der jedes Datum beruht.

Maßgeblich ist die Ablieferung, also der Tag, an dem die Ware ankommt, nicht der Kauf und nicht das Rechnungsdatum. Bei einer Onlinebestellung liegen dazwischen oft mehrere Tage, und genau diese Tage verschieben das Fristende.

Kein Rechner verwendet das heutige Datum. Das Ergebnis hängt nur von den eingegebenen Daten ab, deshalb liefert ein geteilter Link genau dasselbe Ergebnis. Wie jede Regel geprüft wurde, steht in der Methodik.

Wie ein Fristende zu lesen ist

Ein Datum aus diesen Rechnern ist der Tag, an dem eine Frist nach dem Wortlaut des Gesetzes abläuft. Fällt er auf einen Sonn- oder Feiertag, kann sich das Ende auf den nächsten Werktag verschieben, und die Feiertage unterscheiden sich je nach Bundesland. Ob ein Mangel schon bei der Übergabe bestand oder ob eine Hemmung greift, kann ein Rechner nicht entscheiden.

Die Seiten erklären die Regeln, sie beraten nicht im Einzelfall. Bei einem Streit mit dem Händler helfen die Verbraucherzentralen und die Schlichtungsstellen weiter.