Haus und Garten
Grenzabstände für Hecken und Bäume nach dem Nachbarrecht jedes Bundeslandes, mit Ausschlussfrist und überhängenden Ästen.
Was die Tools zu Haus und Garten prüfen
Die Rubrik Haus und Garten sammelt Tools, die eine Frage rund um Grundstück und Garten nach dem geltenden Recht durchgehen und jede Regel mit ihrer Vorschrift nennen. Den Anfang macht der Rechner zum Grenzabstand von Hecken und Bäumen. Er nimmt Bundesland, Pflanze, Höhe und Abstand zur Grundstücksgrenze und prüft sie gegen das Nachbarrecht des Landes.
- Er nennt den nötigen Mindestabstand und die Höhe, die eine Pflanze an ihrem Platz erreichen darf.
- Er berechnet den letzten Tag für eine Klage oder das Ende der Verjährung, gezählt ab der Pflanzung oder ab dem Tag, an dem die Pflanze zu hoch wurde.
- Er zeigt, wo das Land misst, wann ein Rückschnitt geschuldet ist und was § 910 BGB zu Ästen und Wurzeln sagt.
Alle Eingaben bleiben im Browser. Lesarten, die das Gesetz offenlässt, kennzeichnet das Ergebnis als solche.
Was über den Abstand von Hecke und Baum entscheidet
In Deutschland entscheidet das Land, nicht der Bund. 12 Länder haben ein Nachbarrechtsgesetz, Bayern regelt Grenzabstände im AGBGB. Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern kennen keine Abstandsregel für Pflanzen, dort bleiben § 910 und § 1004 BGB.
Je nach Land zählt die Art der Pflanze, ihre Höhe oder beides. Eine 3 m hohe Hecke braucht so zwischen 0,75 m und 2 m Abstand. Stark wachsende Bäume stehen weiter weg: in Nordrhein-Westfalen 4 m, großwüchsige Arten in Baden-Württemberg 8 m. Gemessen wird meist von der Stammmitte am Boden bis zur Grenze.
Dazu kommen Fristen. Beseitigung oder Rückschnitt lassen sich nur innerhalb einer Ausschlussfrist oder vor der Verjährung verlangen, je nach Land 2 bis 10 Jahre lang. Hinter einer dichten Mauer, die die Pflanze nicht überragt, entfällt der Abstand in allen Ländern mit Abstandsregel.
Bevor gesägt oder geklagt wird
Ein Grenzabstand gibt der Nachbarseite einen Anspruch, durchsetzen müssen ihn die Beteiligten selbst. Am Anfang kann ein Gespräch über Höhe, Schnitt und Abstand stehen, dessen Ergebnis sich schriftlich festhalten lässt.
- Zweige über der Grenze dürfen nach § 910 BGB erst abgeschnitten werden, wenn eine angemessene Frist zur Beseitigung ungenutzt verstrichen ist; eingedrungene Wurzeln ohne Frist.
- Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 BNatSchG, Hecken abzuschneiden oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
- Vor einer Klage verlangen mehrere Länder einen Schlichtungsversuch bei einer Gütestelle wie dem Schiedsamt.
- Ob ein Bebauungsplan oder eine Baumschutzsatzung mehr verlangt, beantwortet die Gemeinde.
Die Seiten dieser Rubrik erklären das Recht und rechnen Fälle durch. Sie beraten nicht im Einzelfall und ersetzen weder eine anwaltliche Auskunft noch die Stellen, die vor Ort entscheiden.