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Quellensteuer auf Dividenden aus dem Ausland

Auslandsdividenden netto: Quellensteuer, Anrechnung auf die Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer nach DBA, mit Freistellungsauftrag und Erstattung.

Der Quellenstaat behält von der Dividende seine Quellensteuer ein. Bis zum Satz des Abkommens, meist 15 %, rechnet die deutsche Bank sie auf die Abgeltungsteuer von 25 % an, und Soli und Kirchensteuer sinken mit. Was darüber hinaus einbehalten wurde, erstattet nur der Quellenstaat auf Antrag. Eine US-Dividende von 1.000 € ergibt so 744,50 € netto.

Die Dividende vor jeder Steuer, umgerechnet zum Kurs des Zahltags, wie in der Ertragsabrechnung.

Das Land, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist. Für andere Länder die Sätze selbst eintragen.

Einbehalt im Ausland

DBA-Satz: schon bei Zahlung ermäßigt (etwa per W-8BEN) oder bereits erstattet. Voller Satz: der eigene Satz des Landes, noch nichts zurückgeholt.

Der Teil des Sparer-Pauschbetrags, der in diesem Jahr bei dieser Bank noch unverbraucht ist: bis 1.000 €, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 €.

Kirchensteuer

Nettodividende

744,50 €

  • Netto74 %
  • Bleibt im Ausland15 %
  • Deutsche Steuer11 %
Bruttodividende
1.000,00 €
Einbehaltener Satz
15 %
Ausländische Quellensteuer
150,00 €
Im Ausland erstattungsfähig
0,00 €
Deutsche Steuer ohne Anrechnung
263,75 €
Angerechnete Quellensteuer
150,00 €
Kapitalertragsteuer nach Anrechnung
100,00 €
Solidaritätszuschlag
5,50 €
Deutsche Steuer nach Anrechnung
105,50 €
Quellensteuer ohne Entlastung
0,00 €
Netto nach Erstattung
744,50 €
Gesamtbelastung
25,6 %

LandEigener SatzSatz nach DBANetto
Belgien30 %15 %586,25 €
Dänemark27 %15 %744,50 €
Finnland35 %15 %744,50 €
Frankreich12,8 %12,8 %743,29 €
Großbritannien0 %0 %736,25 €
Irland25 %0 %736,25 €
Italien26 %15 %744,50 €
Japan15,315 %15 %744,50 €
Kanada25 %15 %744,50 €
Niederlande15 %15 %744,50 €
Norwegen25 %15 %586,25 €
Österreich27,5 %15 %744,50 €
Schweden30 %15 %744,50 €
Schweiz35 %15 %744,50 €
Spanien19 %15 %744,50 €
USA30 %15 %744,50 €

Eine Schätzung zur Information, keine Finanz- oder Rechtsberatung. Haftungsausschluss

Tragen Sie die Bruttodividende in Euro ein und wählen Sie das Sitzland der Gesellschaft sowie den Einbehalt dort. Für ausländische Dividenden zeigt der Rechner Quellensteuer, Anrechnung, Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer und Netto, Stand 5. Oktober 2026.

Von der Bruttodividende zum Netto

Auslandsdividenden werden zweimal besteuert, und die Anrechnung verhindert, dass die Belastung doppelt ausfällt. Zuerst behält der Quellenstaat, also das Sitzland der Gesellschaft, bei der Auszahlung seine Quellensteuer ein. Bei US-Aktien mit ermäßigtem Satz sind das 15 % der Bruttodividende. Danach erhebt die deutsche Bank 25 % Abgeltungsteuer als Kapitalertragsteuer, und zwar auf die volle Dividende vor ausländischer Steuer (§ 43a EStG). Von dieser Steuer zieht sie die anrechenbare Steuer des Auslands ab (§ 32d EStG). Auf den Rest kommen 5,5 % Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Aus 1.000,00 € werden so 150,00 € Quellensteuer und 250,00 € Kapitalertragsteuer vor der Anrechnung. Danach bleiben 100,00 € Kapitalertragsteuer und 5,50 € Soli. Netto kommen also 744,50 € an, beide Staaten zusammen nehmen 25,6 % der Dividende.

Das Bundesfinanzministerium rechnet das Prinzip mit 100 € vor: 25,00 € Abgeltungsteuer, 15,00 € angerechnet, 10,00 € bleiben (BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025, Rn. 202). Dieses und weitere Beispiele trifft die Rechnung genau, siehe geprüfte Beispiele.

Anrechenbar oder erstattungsfähig

Anrechenbar ist ausländische Steuer nur bis zu dem Satz, den das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem Sitzland zugesteht. Das Gesetz begrenzt den angerechneten Betrag auf die gezahlte Steuer abzüglich eines Erstattungsanspruchs und auf höchstens 25 % des Ertrags (§ 32d Abs. 5 EStG). Was über den DBA-Satz hinaus einbehalten wird, bleibt in Deutschland eine endgültige Belastung (BMF-Schreiben, Rn. 204).

Diese zu viel einbehaltene Quellensteuer heißt erstattungsfähige Quellensteuer, denn nur das Ausland zahlt sie zurück. Ohne ermäßigten Satz behalten die USA 30 % ein, also 300,00 €. Die Bank rechnet davon 150,00 € an, 150,00 € sind nur in den USA zu holen. Netto bleiben zunächst 594,50 €, nach der Erstattung 744,50 €.

Die anrechenbaren Sätze je Land listet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt, Stand 1. Januar 2026). Fiktive Quellensteuer, also einen Abzug über den gezahlten Betrag hinaus, kennt keines der Länder im Rechner.

Sinken Soli und Kirchensteuer durch die Anrechnung?

Ja. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich nach der Kapitalertragsteuer, die nach der Anrechnung übrig bleibt (§ 4 SolZG). Ohne Anrechnung kostet das US-Beispiel 263,75 €: 250,00 € Kapitalertragsteuer und 13,75 € Soli. Abzüglich der 150,00 € Quellensteuer sind es 105,50 €. Sie sinkt also um 158,25 €, um 8,25 € mehr als die angerechnete Quellensteuer: Das ist der Soli auf den angerechneten Betrag.

Mit Kirchensteuer gilt eine Formel des Einkommensteuergesetzes: Kapitalertragsteuer = (e - 4q) / (4 + k) (§ 32d Abs. 1 EStG). Dabei ist e der Ertrag, q die anrechenbare Steuer und k der Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Mit 9 % ergeben sich 97,80 € Kapitalertragsteuer, 8,80 € Kirchensteuer und 5,37 € Soli. Zusammen sind das 111,97 € statt 279,95 € ohne Anrechnung.

Dieselbe Formel gilt für Zinsen, wie der Zinsrechner Jahr für Jahr zeigt.

Warum kommt trotz Freistellungsauftrag weniger Dividende an?

Weil der Freistellungsauftrag nur die deutsche Steuer erfasst: Die ausländische Quellensteuer wird trotzdem einbehalten. Er stellt Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr frei, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 €. Bei der Depotbank wirkt er wie eine Verlustverrechnung (BMF-Schreiben, Rn. 205). Angerechnet wird deshalb nur auf die Steuer des Teils, den er nicht deckt.

Sind noch 500,00 € frei, deckt der Auftrag 500,00 € der 1.000,00 € aus den USA. Auf die übrigen 500,00 € fallen 125,00 € Abgeltungsteuer, die die Quellensteuer ganz aufzehrt. Von 150,00 € bleiben 25,00 € ungenutzt, netto kommen 850,00 € an.

Diesen Rest legt die Bank in den Quellensteuertopf und rechnet ihn auf spätere Abgeltungsteuer desselben Jahres an. Zum Jahresende schließt sie den Topf, der Rest steht dann in der Steuerbescheinigung (BMF-Schreiben, Rn. 241c). Der Rechner zeigt ihn als nicht entlastet, weil er spätere Erträge nicht kennt.

Sätze und Sonderfälle nach Ländern

Bei den meisten Ländern darf das Sitzland nach dem Abkommen 15 % behalten, und aus 1.000 € kommen netto 744,50 € an. Abweichungen entstehen, wo weniger einbehalten wird oder deutsche Banken nichts anrechnen.

Quellensteuer Dividenden nach Ländern: 1.000 € brutto, DBA-Satz bei Zahlung, ohne Kirchensteuer und Freistellungsauftrag
LandEigener SatzSatz nach DBANetto
Belgien30 %15 %586,25 €
Dänemark27 %15 %744,50 €
Finnland35 %15 %744,50 €
Frankreich12,8 %12,8 %743,29 €
Großbritannien0 %0 %736,25 €
Irland25 %0 %736,25 €
Italien26 %15 %744,50 €
Japan15,315 %15 %744,50 €
Kanada25 %15 %744,50 €
Niederlande15 %15 %744,50 €
Norwegen25 %15 %586,25 €
Österreich27,5 %15 %744,50 €
Schweden30 %15 %744,50 €
Schweiz35 %15 %744,50 €
Spanien19 %15 %744,50 €
USA30 %15 %744,50 €
  • Schweiz: Die Verrechnungssteuer beträgt 35 %, ohne Ermäßigung bei Zahlung. Den Überhang von 20 % erstattet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf Antrag.
  • USA: ohne W-8BEN 30 %, mit dem Formular bei der Depotbank sofort 15 % (IRS).
  • Dänemark: 27 % Einbehalt, auf Antrag erstattet bis auf 15 %.
  • Frankreich: für Privatpersonen nur 12,8 %, unter dem DBA-Satz; angerechnet wird genau das (BZSt).
  • Großbritannien: keine Quellensteuer, also volle deutsche Steuer.
  • Irland: keine Anrechnung, da Irland die Steuer bei Wohnsitz in der EU erlässt oder ganz erstattet.
  • Belgien und Norwegen: Beide erstatten nach eigenem Recht, daher rechnen Banken nichts an (BMF-Schreiben, Rn. 207a); netto bleiben 586,25 €. Den nicht erstatteten Teil kann das Finanzamt in der Veranlagung anrechnen.

Quellensteuer zurückholen: Antrag, Fristen, Kosten

Zurückholen lässt sich nur der Teil über dem DBA-Satz, und zwar im Ausland, nicht beim Finanzamt. Der Erstattungsantrag geht an die Steuerbehörde des Sitzlands, oft online. Dazu gehören meist die Ertragsabrechnung oder Steuerbescheinigung der Depotbank und eine Wohnsitzbescheinigung des Finanzamts, auch Ansässigkeitsbescheinigung genannt.

Die Schweiz erstattet nur nachträglich und online (ESTV). Bei 1.000,00 € und vollem Einbehalt kommen zunächst 544,50 € an, nach der Erstattung von 200,00 € dann 744,50 €.

Erstattungsfähiger Überhang und Antragsfrist
LandEinbehaltÜberhangFrist
Schweiz35 %20 %3 Jahre ab Ende des Fälligkeitsjahrs
Finnland35 %20 %3 Kalenderjahre nach dem Abzugsjahr
Schweden30 %15 %bis Ende des 5. Folgejahrs
Dänemark27 %12 %5 Jahre ab Einbehalt
Italien26 %11 %4 Jahre ab Abzug
Kanada25 %10 %2 Jahre nach Ablauf des Abzugsjahrs
Spanien19 %4 %4 Jahre nach dem Anmeldezeitraum
Belgien30 %15 %5 Jahre ab 1. Januar des Zahlungsjahrs
Norwegen25 %10 %5 Jahre ab Jahresende der Zahlung

Ob sich ein Antrag trägt, ergibt sich aus Betrag und Kosten: Die Kosten geteilt durch den Überhang ergeben die Dividende, ab der die Erstattung sie deckt. Bei angenommenen 30 € Kosten liegt diese Schwelle in der Schweiz bei 150 €, in Spanien bei 750 €.

Anlage KAP, Auslandsbroker und Devisenkurs

Bei einer deutschen Depotbank ist die Steuer mit dem Abzug in der Regel abgegolten. Eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP wird nötig, wenn Erträge ohne deutschen Steuerabzug zugeflossen sind (§ 32d Abs. 3 EStG). Das betrifft vor allem den Auslandsbroker, der nur die ausländische Quellensteuer einbehält.

Freiwillig abgegeben, erfasst die Erklärung auch einen Rest im Quellensteuertopf und die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG), die ausländische Steuer ebenfalls anrechnet.

Fremdwährungen rechnet die Bank zum Devisenbriefkurs des Zuflusstags um (BMF-Schreiben, Rn. 247). Bruttobetrag und Quellensteuer stehen in der Ertragsabrechnung jeder Zahlung.

Typische Fehler beim Nachrechnen

Die meisten Abweichungen zwischen eigener Rechnung und Ertragsabrechnung gehen auf wenige falsche Annahmen zurück.

  • Beide Sätze addieren: 15 % Quellensteuer plus deutsche Steuer ergeben nicht 41,375 %, sondern zusammen 25,6 %.
  • Kirchensteuer auf die volle Kapitalertragsteuer rechnen: Maßgeblich ist der Betrag, der nach Abzug der Quellensteuer bleibt.
  • Den DBA-Satz zurückfordern: Die erlaubten 15 % erstattet kein Staat, sie mindern die Abgeltungsteuer.
  • Quellensteuer allein suchen: In der Schweiz heißt so auch eine Lohnsteuer, die mit Dividenden nichts zu tun hat.
  • ETFs wie Einzelaktien behandeln: Bei Fonds trägt der Fonds die Quellensteuer, statt eines Abzugs gilt die Teilfreistellung.

Häufige Fragen

Quellensteuer USA zurückholen: geht das?

Nur den Teil über 15 %; diesen Satz erlaubt das Abkommen, und er mindert die deutsche Steuer. Wurden mangels W-8BEN 30 % einbehalten, lässt sich der Überhang per US-Steuererklärung (Formular 1040-NR) beim IRS zurückfordern, bei 1.000,00 € also 150,00 €.

Holt Trade Republic die Quellensteuer zurück?

Jede Depotbank, auch Trade Republic, rechnet nur die anrechenbare Quellensteuer an. Den Überhang erstattet allein das Sitzland auf Antrag. Den stellt die anlegende Person selbst, sofern die Bank ihn nicht laut Preis- und Leistungsverzeichnis übernimmt.

Verfällt der Quellensteuertopf zum Jahresende?

Die Bank schließt den Topf zum Jahresende und bescheinigt den Rest in der Steuerbescheinigung (BMF-Schreiben, Rn. 241c). Anrechnen lässt er sich dann nur noch über die Einkommensteuererklärung, sonst verfällt er (Rn. 206).

Ohne W-8BEN 30 % Quellensteuer auf US-Aktien?

Ja, ohne das Formular gilt der eigene US-Satz (IRS). Liegt es der Depotbank vor, gilt sofort der DBA-Satz von 15 %. Angerechnet werden in beiden Fällen nur 15 %, der Rest kommt nur per Erstattung zurück.

Wie lange dauert die Erstattung der Quellensteuer?

Eine einheitliche Bearbeitungszeit nennen die Behörden nicht. Verbindlich sind die Antragsfristen, je nach Land 2 bis 5 Jahre. Sie stehen einzeln bei den Fristen je Land.

Muss ich Dividenden vom Auslandsbroker selbst angeben?

Ja. Ein ausländischer Broker behält keine deutsche Kapitalertragsteuer ein, daher gehören die Erträge in die Anlage KAP (§ 32d Abs. 3 EStG). Das Finanzamt rechnet dort die Quellensteuer bis zum DBA-Satz an.

Wird Quellensteuer aus Irland angerechnet?

Nein, deutsche Banken rechnen bei Irland nichts an (BZSt). Mit dem Formular V2A bleibt die Dividende in Irland steuerfrei, sonst erstattet Irland die ganze Steuer binnen 4 Jahren nach dem Abzugsjahr.

Lässt sich die Quellensteuer bei ETFs zurückholen?

Nein. Beim ETF fließen die Dividenden an den Fonds, der die Quellensteuer trägt, und Anlegende können sie weder anrechnen noch zurückholen. Fonds besteuert das Investmentsteuergesetz, das der Rechner nicht abbildet.

Geprüft an festen Ergebnissen

Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest. Der Rechner rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.

Quellen

Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.

  1. § 4 SolZG 1995 Zuschlagsatz(öffnet in einem neuen Tab)

    Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)

Jedes Ergebnis auf dieser Seite ist eine unverbindliche Schätzung. Es ist keine Finanz-, Rechts-, Gesundheits- oder sonstige Beratung. Haftungsausschluss

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