Quellensteuer auf Dividenden aus dem Ausland
Auslandsdividenden netto: Quellensteuer, Anrechnung auf die Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer nach DBA, mit Freistellungsauftrag und Erstattung.
Der Quellenstaat behält von der Dividende seine Quellensteuer ein. Bis zum Satz des Abkommens, meist 15 %, rechnet die deutsche Bank sie auf die Abgeltungsteuer von 25 % an, und Soli und Kirchensteuer sinken mit. Was darüber hinaus einbehalten wurde, erstattet nur der Quellenstaat auf Antrag. Eine US-Dividende von 1.000 € ergibt so 744,50 € netto.
Die Dividende vor jeder Steuer, umgerechnet zum Kurs des Zahltags, wie in der Ertragsabrechnung.
Das Land, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist. Für andere Länder die Sätze selbst eintragen.
Der Teil des Sparer-Pauschbetrags, der in diesem Jahr bei dieser Bank noch unverbraucht ist: bis 1.000 €, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 €.
Nettodividende
744,50 €
- Netto74 %
- Bleibt im Ausland15 %
- Deutsche Steuer11 %
- Bruttodividende
- 1.000,00 €
- Einbehaltener Satz
- 15 %
- Ausländische Quellensteuer
- 150,00 €
- Im Ausland erstattungsfähig
- 0,00 €
- Deutsche Steuer ohne Anrechnung
- 263,75 €
- Angerechnete Quellensteuer
- 150,00 €
- Kapitalertragsteuer nach Anrechnung
- 100,00 €
- Solidaritätszuschlag
- 5,50 €
- Deutsche Steuer nach Anrechnung
- 105,50 €
- Quellensteuer ohne Entlastung
- 0,00 €
- Netto nach Erstattung
- 744,50 €
- Gesamtbelastung
- 25,6 %
| Land | Eigener Satz | Satz nach DBA | Netto |
|---|---|---|---|
| Belgien | 30 % | 15 % | 586,25 € |
| Dänemark | 27 % | 15 % | 744,50 € |
| Finnland | 35 % | 15 % | 744,50 € |
| Frankreich | 12,8 % | 12,8 % | 743,29 € |
| Großbritannien | 0 % | 0 % | 736,25 € |
| Irland | 25 % | 0 % | 736,25 € |
| Italien | 26 % | 15 % | 744,50 € |
| Japan | 15,315 % | 15 % | 744,50 € |
| Kanada | 25 % | 15 % | 744,50 € |
| Niederlande | 15 % | 15 % | 744,50 € |
| Norwegen | 25 % | 15 % | 586,25 € |
| Österreich | 27,5 % | 15 % | 744,50 € |
| Schweden | 30 % | 15 % | 744,50 € |
| Schweiz | 35 % | 15 % | 744,50 € |
| Spanien | 19 % | 15 % | 744,50 € |
| USA | 30 % | 15 % | 744,50 € |
Eine Schätzung zur Information, keine Finanz- oder Rechtsberatung. Haftungsausschluss
- Erstellt und an den Quellen geprüft von Muhammad Abdullah Awais
- Zahlen geprüft am
- 9 Quellen
- Methodik
Tragen Sie die Bruttodividende in Euro ein und wählen Sie das Sitzland der Gesellschaft sowie den Einbehalt dort. Für ausländische Dividenden zeigt der Rechner Quellensteuer, Anrechnung, Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer und Netto, Stand 5. Oktober 2026.
Von der Bruttodividende zum Netto
Auslandsdividenden werden zweimal besteuert, und die Anrechnung verhindert, dass die Belastung doppelt ausfällt. Zuerst behält der Quellenstaat, also das Sitzland der Gesellschaft, bei der Auszahlung seine Quellensteuer ein. Bei US-Aktien mit ermäßigtem Satz sind das 15 % der Bruttodividende. Danach erhebt die deutsche Bank 25 % Abgeltungsteuer als Kapitalertragsteuer, und zwar auf die volle Dividende vor ausländischer Steuer (§ 43a EStG). Von dieser Steuer zieht sie die anrechenbare Steuer des Auslands ab (§ 32d EStG). Auf den Rest kommen 5,5 % Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Aus 1.000,00 € werden so 150,00 € Quellensteuer und 250,00 € Kapitalertragsteuer vor der Anrechnung. Danach bleiben 100,00 € Kapitalertragsteuer und 5,50 € Soli. Netto kommen also 744,50 € an, beide Staaten zusammen nehmen 25,6 % der Dividende.
Das Bundesfinanzministerium rechnet das Prinzip mit 100 € vor: 25,00 € Abgeltungsteuer, 15,00 € angerechnet, 10,00 € bleiben (BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025, Rn. 202). Dieses und weitere Beispiele trifft die Rechnung genau, siehe geprüfte Beispiele.
Anrechenbar oder erstattungsfähig
Anrechenbar ist ausländische Steuer nur bis zu dem Satz, den das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem Sitzland zugesteht. Das Gesetz begrenzt den angerechneten Betrag auf die gezahlte Steuer abzüglich eines Erstattungsanspruchs und auf höchstens 25 % des Ertrags (§ 32d Abs. 5 EStG). Was über den DBA-Satz hinaus einbehalten wird, bleibt in Deutschland eine endgültige Belastung (BMF-Schreiben, Rn. 204).
Diese zu viel einbehaltene Quellensteuer heißt erstattungsfähige Quellensteuer, denn nur das Ausland zahlt sie zurück. Ohne ermäßigten Satz behalten die USA 30 % ein, also 300,00 €. Die Bank rechnet davon 150,00 € an, 150,00 € sind nur in den USA zu holen. Netto bleiben zunächst 594,50 €, nach der Erstattung 744,50 €.
Die anrechenbaren Sätze je Land listet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt, Stand 1. Januar 2026). Fiktive Quellensteuer, also einen Abzug über den gezahlten Betrag hinaus, kennt keines der Länder im Rechner.
Sinken Soli und Kirchensteuer durch die Anrechnung?
Ja. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich nach der Kapitalertragsteuer, die nach der Anrechnung übrig bleibt (§ 4 SolZG). Ohne Anrechnung kostet das US-Beispiel 263,75 €: 250,00 € Kapitalertragsteuer und 13,75 € Soli. Abzüglich der 150,00 € Quellensteuer sind es 105,50 €. Sie sinkt also um 158,25 €, um 8,25 € mehr als die angerechnete Quellensteuer: Das ist der Soli auf den angerechneten Betrag.
Mit Kirchensteuer gilt eine Formel des Einkommensteuergesetzes: Kapitalertragsteuer = (e - 4q) / (4 + k) (§ 32d Abs. 1 EStG). Dabei ist e der Ertrag, q die anrechenbare Steuer und k der Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Mit 9 % ergeben sich 97,80 € Kapitalertragsteuer, 8,80 € Kirchensteuer und 5,37 € Soli. Zusammen sind das 111,97 € statt 279,95 € ohne Anrechnung.
Dieselbe Formel gilt für Zinsen, wie der Zinsrechner Jahr für Jahr zeigt.
Warum kommt trotz Freistellungsauftrag weniger Dividende an?
Weil der Freistellungsauftrag nur die deutsche Steuer erfasst: Die ausländische Quellensteuer wird trotzdem einbehalten. Er stellt Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr frei, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 €. Bei der Depotbank wirkt er wie eine Verlustverrechnung (BMF-Schreiben, Rn. 205). Angerechnet wird deshalb nur auf die Steuer des Teils, den er nicht deckt.
Sind noch 500,00 € frei, deckt der Auftrag 500,00 € der 1.000,00 € aus den USA. Auf die übrigen 500,00 € fallen 125,00 € Abgeltungsteuer, die die Quellensteuer ganz aufzehrt. Von 150,00 € bleiben 25,00 € ungenutzt, netto kommen 850,00 € an.
Diesen Rest legt die Bank in den Quellensteuertopf und rechnet ihn auf spätere Abgeltungsteuer desselben Jahres an. Zum Jahresende schließt sie den Topf, der Rest steht dann in der Steuerbescheinigung (BMF-Schreiben, Rn. 241c). Der Rechner zeigt ihn als nicht entlastet, weil er spätere Erträge nicht kennt.
Sätze und Sonderfälle nach Ländern
Bei den meisten Ländern darf das Sitzland nach dem Abkommen 15 % behalten, und aus 1.000 € kommen netto 744,50 € an. Abweichungen entstehen, wo weniger einbehalten wird oder deutsche Banken nichts anrechnen.
| Land | Eigener Satz | Satz nach DBA | Netto |
|---|---|---|---|
| Belgien | 30 % | 15 % | 586,25 € |
| Dänemark | 27 % | 15 % | 744,50 € |
| Finnland | 35 % | 15 % | 744,50 € |
| Frankreich | 12,8 % | 12,8 % | 743,29 € |
| Großbritannien | 0 % | 0 % | 736,25 € |
| Irland | 25 % | 0 % | 736,25 € |
| Italien | 26 % | 15 % | 744,50 € |
| Japan | 15,315 % | 15 % | 744,50 € |
| Kanada | 25 % | 15 % | 744,50 € |
| Niederlande | 15 % | 15 % | 744,50 € |
| Norwegen | 25 % | 15 % | 586,25 € |
| Österreich | 27,5 % | 15 % | 744,50 € |
| Schweden | 30 % | 15 % | 744,50 € |
| Schweiz | 35 % | 15 % | 744,50 € |
| Spanien | 19 % | 15 % | 744,50 € |
| USA | 30 % | 15 % | 744,50 € |
- Schweiz: Die Verrechnungssteuer beträgt 35 %, ohne Ermäßigung bei Zahlung. Den Überhang von 20 % erstattet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf Antrag.
- USA: ohne W-8BEN 30 %, mit dem Formular bei der Depotbank sofort 15 % (IRS).
- Dänemark: 27 % Einbehalt, auf Antrag erstattet bis auf 15 %.
- Frankreich: für Privatpersonen nur 12,8 %, unter dem DBA-Satz; angerechnet wird genau das (BZSt).
- Großbritannien: keine Quellensteuer, also volle deutsche Steuer.
- Irland: keine Anrechnung, da Irland die Steuer bei Wohnsitz in der EU erlässt oder ganz erstattet.
- Belgien und Norwegen: Beide erstatten nach eigenem Recht, daher rechnen Banken nichts an (BMF-Schreiben, Rn. 207a); netto bleiben 586,25 €. Den nicht erstatteten Teil kann das Finanzamt in der Veranlagung anrechnen.
Quellensteuer zurückholen: Antrag, Fristen, Kosten
Zurückholen lässt sich nur der Teil über dem DBA-Satz, und zwar im Ausland, nicht beim Finanzamt. Der Erstattungsantrag geht an die Steuerbehörde des Sitzlands, oft online. Dazu gehören meist die Ertragsabrechnung oder Steuerbescheinigung der Depotbank und eine Wohnsitzbescheinigung des Finanzamts, auch Ansässigkeitsbescheinigung genannt.
Die Schweiz erstattet nur nachträglich und online (ESTV). Bei 1.000,00 € und vollem Einbehalt kommen zunächst 544,50 € an, nach der Erstattung von 200,00 € dann 744,50 €.
| Land | Einbehalt | Überhang | Frist |
|---|---|---|---|
| Schweiz | 35 % | 20 % | 3 Jahre ab Ende des Fälligkeitsjahrs |
| Finnland | 35 % | 20 % | 3 Kalenderjahre nach dem Abzugsjahr |
| Schweden | 30 % | 15 % | bis Ende des 5. Folgejahrs |
| Dänemark | 27 % | 12 % | 5 Jahre ab Einbehalt |
| Italien | 26 % | 11 % | 4 Jahre ab Abzug |
| Kanada | 25 % | 10 % | 2 Jahre nach Ablauf des Abzugsjahrs |
| Spanien | 19 % | 4 % | 4 Jahre nach dem Anmeldezeitraum |
| Belgien | 30 % | 15 % | 5 Jahre ab 1. Januar des Zahlungsjahrs |
| Norwegen | 25 % | 10 % | 5 Jahre ab Jahresende der Zahlung |
Ob sich ein Antrag trägt, ergibt sich aus Betrag und Kosten: Die Kosten geteilt durch den Überhang ergeben die Dividende, ab der die Erstattung sie deckt. Bei angenommenen 30 € Kosten liegt diese Schwelle in der Schweiz bei 150 €, in Spanien bei 750 €.
Anlage KAP, Auslandsbroker und Devisenkurs
Bei einer deutschen Depotbank ist die Steuer mit dem Abzug in der Regel abgegolten. Eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP wird nötig, wenn Erträge ohne deutschen Steuerabzug zugeflossen sind (§ 32d Abs. 3 EStG). Das betrifft vor allem den Auslandsbroker, der nur die ausländische Quellensteuer einbehält.
Freiwillig abgegeben, erfasst die Erklärung auch einen Rest im Quellensteuertopf und die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG), die ausländische Steuer ebenfalls anrechnet.
Fremdwährungen rechnet die Bank zum Devisenbriefkurs des Zuflusstags um (BMF-Schreiben, Rn. 247). Bruttobetrag und Quellensteuer stehen in der Ertragsabrechnung jeder Zahlung.
Typische Fehler beim Nachrechnen
Die meisten Abweichungen zwischen eigener Rechnung und Ertragsabrechnung gehen auf wenige falsche Annahmen zurück.
- Beide Sätze addieren: 15 % Quellensteuer plus deutsche Steuer ergeben nicht 41,375 %, sondern zusammen 25,6 %.
- Kirchensteuer auf die volle Kapitalertragsteuer rechnen: Maßgeblich ist der Betrag, der nach Abzug der Quellensteuer bleibt.
- Den DBA-Satz zurückfordern: Die erlaubten 15 % erstattet kein Staat, sie mindern die Abgeltungsteuer.
- Quellensteuer allein suchen: In der Schweiz heißt so auch eine Lohnsteuer, die mit Dividenden nichts zu tun hat.
- ETFs wie Einzelaktien behandeln: Bei Fonds trägt der Fonds die Quellensteuer, statt eines Abzugs gilt die Teilfreistellung.
Häufige Fragen
Quellensteuer USA zurückholen: geht das?
Nur den Teil über 15 %; diesen Satz erlaubt das Abkommen, und er mindert die deutsche Steuer. Wurden mangels W-8BEN 30 % einbehalten, lässt sich der Überhang per US-Steuererklärung (Formular 1040-NR) beim IRS zurückfordern, bei 1.000,00 € also 150,00 €.
Holt Trade Republic die Quellensteuer zurück?
Jede Depotbank, auch Trade Republic, rechnet nur die anrechenbare Quellensteuer an. Den Überhang erstattet allein das Sitzland auf Antrag. Den stellt die anlegende Person selbst, sofern die Bank ihn nicht laut Preis- und Leistungsverzeichnis übernimmt.
Verfällt der Quellensteuertopf zum Jahresende?
Die Bank schließt den Topf zum Jahresende und bescheinigt den Rest in der Steuerbescheinigung (BMF-Schreiben, Rn. 241c). Anrechnen lässt er sich dann nur noch über die Einkommensteuererklärung, sonst verfällt er (Rn. 206).
Ohne W-8BEN 30 % Quellensteuer auf US-Aktien?
Ja, ohne das Formular gilt der eigene US-Satz (IRS). Liegt es der Depotbank vor, gilt sofort der DBA-Satz von 15 %. Angerechnet werden in beiden Fällen nur 15 %, der Rest kommt nur per Erstattung zurück.
Wie lange dauert die Erstattung der Quellensteuer?
Eine einheitliche Bearbeitungszeit nennen die Behörden nicht. Verbindlich sind die Antragsfristen, je nach Land 2 bis 5 Jahre. Sie stehen einzeln bei den Fristen je Land.
Muss ich Dividenden vom Auslandsbroker selbst angeben?
Ja. Ein ausländischer Broker behält keine deutsche Kapitalertragsteuer ein, daher gehören die Erträge in die Anlage KAP (§ 32d Abs. 3 EStG). Das Finanzamt rechnet dort die Quellensteuer bis zum DBA-Satz an.
Wird Quellensteuer aus Irland angerechnet?
Nein, deutsche Banken rechnen bei Irland nichts an (BZSt). Mit dem Formular V2A bleibt die Dividende in Irland steuerfrei, sonst erstattet Irland die ganze Steuer binnen 4 Jahren nach dem Abzugsjahr.
Lässt sich die Quellensteuer bei ETFs zurückholen?
Nein. Beim ETF fließen die Dividenden an den Fonds, der die Quellensteuer trägt, und Anlegende können sie weder anrechnen noch zurückholen. Fonds besteuert das Investmentsteuergesetz, das der Rechner nicht abbildet.
Geprüft an festen Ergebnissen
Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest. Der Rechner rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.
BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025, Rn. 202, Beispiel 1: Auslandsdividende 100 Euro, anrechenbare Quellensteuer 15 Euro, es bleiben 10 Euro Kapitalertragsteuer
- Erwartet
- 10,00 €
- Dieser Rechner
- 10,00 €
Amtlicher Wert: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025)(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
1.000 Euro aus den USA mit 15 % Quellensteuer, ohne Kirchensteuer: 100 Euro Kapitalertragsteuer und 5,50 Euro Soli
- Erwartet
- 105,50 €
- Dieser Rechner
- 105,50 €
Berechnet nach: § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Dasselbe mit 9 % Kirchensteuer: (1.000 - 4 x 150) / 4,09 = 97,80 Euro Kapitalertragsteuer, 8,80 Euro Kirchensteuer, 5,37 Euro Soli
- Erwartet
- 111,97 €
- Dieser Rechner
- 111,97 €
Berechnet nach: § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
1.000 Euro aus der Schweiz mit 35 % Verrechnungssteuer: 150 Euro anrechenbar, 200 Euro nur von der ESTV zurückzuholen
- Erwartet
- 200,00 €
- Dieser Rechner
- 200,00 €
Berechnet nach: Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen (Stand 1. Januar 2026)(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Quellen
Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.
- § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
- § 43a EStG Bemessung der Kapitalertragsteuer(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
- Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025)(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Finanzen
- Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen (Stand 1. Januar 2026)(öffnet in einem neuen Tab)
Bundeszentralamt für Steuern
- Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1. Januar 2026(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Finanzen
- § 4 SolZG 1995 Zuschlagsatz(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
- Formulare Rückerstattung Verrechnungssteuer, Wohnsitz im Ausland(öffnet in einem neuen Tab)
Eidgenössische Steuerverwaltung
- NRA Withholding(öffnet in einem neuen Tab)
Internal Revenue Service
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