Winterreifenpflicht im Ausland prüfen
Winterreifen, Schneeketten oder beides? Der Check prüft Ihre Fahrt nach den Regeln von 15 Ländern: Zeitraum, Reifen, Profil und Bußgeld.
Eine europaweite Winterreifenpflicht gibt es nicht. Österreich verlangt vom 1. November bis 15. April bei Schnee, Matsch oder Eis Winterreifen mit 4 mm Profil oder Schneeketten. Italien schreibt sie nur auf beschilderten Straßen vor, Frankreich in gelisteten Berggemeinden. Die Schweiz kennt keine Pflicht, Deutschland eine situative bei Glätte.
Ihre Ausrüstung auf dieser Fahrt
Erfüllt die Winterregel
- Regel im Land
- Im Zeitraum bei Schnee, Eis oder Matsch
- Zeitraum beginnt
- 1. November 2026
- Zeitraum endet
- 15. April 2027
- Anerkannte Reifen
- M+S oder Alpine-Symbol
- Ihre Reifen dort
- Gelten als Winterreifen
- Mindestprofil für Winterreifen
- 4 mm
- Gesetzliches Mindestprofil
- 1,6 mm
- Ketten statt Winterreifen
- Erlaubt, auf Schnee oder Eis montiert
- Schneesocken
- Nicht als Ketten anerkannt
- Metallketten auf der Straße
- Nur auf Schnee oder Eis
- Spikereifen
- An diesem Tag erlaubt
- Übliches Bußgeld
- 35 €
- Höchstes Bußgeld
- 10.000 €
| Land | Regel am Tag | Ihre Ausrüstung | Bußgeld |
|---|---|---|---|
| Andorra | Gilt | Erfüllt | 180 € |
| Belgien | Keine Pflicht | Nichts nötig | Keins |
| Deutschland | Gilt | Erfüllt | 60 € |
| Frankreich | In gelisteten Orten | Erfüllt | Noch kein Bußgeld in Kraft |
| Italien | In gelisteten Orten | Erfüllt | 87 € |
| Luxemburg | Gilt | Erfüllt | 74 € |
| Niederlande | Keine Pflicht | Nichts nötig | Keins |
| Österreich | Gilt | Erfüllt | 35 € |
| Polen | Keine Pflicht | Nichts nötig | Keins |
| Schweiz | Keine Pflicht | Nichts nötig | Keins |
| Slowakei | Gilt | Erfüllt | 50 € |
| Slowenien | Gilt | Erfüllt | 40 € |
| Spanien | Keine Pflicht | Nichts nötig | Keins |
| Tschechien | Gilt | Erfüllt | 1.500 CZK |
| Vereinigtes Königreich | Keine Pflicht | Nichts nötig | Keins |
- Erstellt und an den Quellen geprüft von Muhammad Abdullah Awais
- Zuletzt geprüft am
- 20 Quellen
- Methodik
Die Winterreifenpflicht im Ausland folgt in jedem Land eigenen Regeln: mal ein fester Zeitraum, mal die Fahrbahn, mal ein Schild. Der Check prüft eine Fahrt nach Datum, Fahrbahn, Fahrzeug, Reifen, Profil und Ketten in 15 Ländern und zeigt alle Länder im Vergleich. Stand 14. Oktober 2026.
So entsteht das Ergebnis
Jedes Land knüpft seine Ausrüstungspflicht an einen eigenen Auslöser: einen festen Zeitraum, winterliche Straßenverhältnisse, eine Zone oder ein Schild. Der Check legt Ihre Fahrt nacheinander an vier Prüfungen an. Zuerst kommt das gesetzliche Mindestprofil, dann ein Spikeverbot, dann ein Schneekettenschild und zuletzt die eigentliche Pflicht. Die erste Prüfung, die scheitert, bestimmt das Ergebnis.
Ein Beispiel ist eine Fahrt nach Österreich am 19. Dezember 2026 auf verschneiter Straße. Mit M+S-Reifen und 4 mm Profil lautet das Ergebnis „Erfüllt die Winterregel“. Bei 3,5 mm heißt es „Zu abgefahren für Winterreifen“, denn das Mindestprofil für Winterreifen liegt dort bei 4 mm. Sommerreifen mit Ketten im Kofferraum ergeben „Erfüllt sie mit montierten Ketten“.
Unter dem Ergebnis stehen der Zeitraum für den Winter Ihres Reisedatums, die anerkannten Reifen, das Mindestprofil und das übliche Bußgeld. Die Tabelle darunter wendet dieselbe Fahrt auf alle Länder an, ohne Schild und in Frankreich und Italien innerhalb der Pflichtzone. Live-Meldungen zu Sperren und Wetter kennt der Check nicht, ebenso wenig eine Liste einzelner Straßen oder Gemeinden.
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland
Zu Hause gilt die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder Winterreifen tragen. Einen festen Zeitraum nennt das Gesetz nicht. Auf trockener Straße ergibt dieselbe Prüfung mit Sommerreifen deshalb „Auf dieser Fahrt keine Winterregel“.
Als Winterreifen zählen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol: Die Übergangsfrist für reine M+S-Reifen endete am 30. September 2024. Ein Pkw mit M+S-Reifen auf Schneeglätte erhält daher „Erfüllt die Winterregel nicht“. Schneeketten ersetzen Winterreifen in Deutschland nicht, Motorräder sind von der Regel ausgenommen.
Der Bußgeldkatalog (BKatV Nr. 5a) sieht 60 € und 1 Punkt in Flensburg vor. Mit Behinderung werden es 80 €, mit Gefährdung 100 € und mit Unfall 120 €. Ordnet der Halter die Fahrt mit ungeeigneten Reifen an oder lässt sie zu, sind 75 € fällig.
Gesetzlich vorgeschrieben ist nach § 36 StVZO ein Profil von 1,6 mm; eine Pflicht zu 4 mm gibt es in Deutschland nicht. Zeichen 268 verlangt Schneeketten unabhängig von den Reifen, mit Ketten gilt höchstens 50 km/h. Spikereifen sind verboten. Wie stark Schnee und Eis den Weg bis zum Stillstand verlängern, zeigt der Rechner für den Anhalteweg.
Wann gilt die Ausrüstungspflicht in Österreich?
Vom 1. November bis zum 15. April, und zwar für Pkw nur bei winterlicher Fahrbahn mit Schnee, Schneematsch oder Eis. So regelt es § 102 Abs. 8a KFG. Dann tragen alle Räder Winterreifen, oder auf mindestens zwei Antriebsräder kommen Schneeketten, sobald die Fahrbahn bedeckt ist.
Nach Angabe des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zählen auch Reifen mit M+S-Kennzeichnung. Als Mindestprofiltiefe gelten im Winter 4 mm für Pkw und 5 mm über 3,5 t. Darunter gelten die Reifen nicht mehr als Winterreifen, auch wenn sie das allgemeine Mindestmaß von 1,6 mm erfüllen.
Das Bußgeld beginnt beim Ministerium mit 35 €, das KFG lässt bis zu 10.000 € zu. Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ gilt auch für Winterreifen; wer es missachtet, riskiert bis zu 726 €. Mit Winterreifen unter diesem Schild lautet das Ergebnis daher „Unter diesem Schild Ketten montieren“.
Spikereifen sind bis 3,5 t vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt, mit höchstens 80 km/h und 100 km/h auf Autobahnen. Für Lkw gilt eine strengere Regel, die der Abschnitt zu Wohnmobil und Anhänger beschreibt.
Italien, Südtirol und der Brenner
Italien kennt keine landesweite Pflicht. Sie gilt nur auf Straßen, deren Betreiber eine Anordnung (Ordinanza) erlassen und mit einem Schild angekündigt hat. Nach einer Richtlinie des Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti läuft sie meist vom 15. November bis zum 15. April.
Einige Regionen weichen ab. Im Aostatal beginnt die Anordnung schon am 15. Oktober, auf Sardinien gilt sie vom 1. Dezember bis 15. März. Im Trentino (Trient) betrifft sie alle Straßen der ANAS, in Südtirol (Bozen) nur ausgewiesene Strecken.
Erfüllt ist die Pflicht mit M+S-Reifen, das Alpine-Symbol ist nicht nötig, oder mit Schneeketten an Bord. Für Südtirol am 2. Februar 2027 ergibt eine Straße mit Anordnung und M+S-Reifen „Erfüllt die Winterregel“. Ohne Schild lautet dasselbe Datum mit Sommerreifen „Auf dieser Fahrt keine Winterregel“. Schneesocken zählt der Check in Italien als Kettenersatz.
Auf der Brennerautobahn gilt auf österreichischer Seite das KFG mit seinem festen Zeitraum. Ab der Grenze entscheidet die Anordnung des Betreibers, die das Schild an der Strecke anzeigt. Eine Straßenliste führt der Check nicht, er fragt deshalb nach dem Schild.
Ohne Winterausrüstung kostet es außerorts 87 € bis 344 €, innerorts 42 € bis 173 €, Punkte gibt es keine. Winterreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als im Fahrzeugschein sind nur vom 15. Oktober bis 15. Mai erlaubt; außerhalb nennt die Polizia di Stato 430 €. Motorräder dürfen auf solchen Straßen nur ohne Schnee und Eis fahren.
Frankreich mit der Loi Montagne und die Schweiz
Frankreich schreibt seit der Loi Montagne eine Winterausrüstung nur in Berggemeinden vor, die die Präfektur auflistet. Erfasst sind 48 Départements der Gebirge, davon 34 mit gelisteten Gemeinden und 14 ohne. Im Elsass sind es 138 Gemeinden im Bas-Rhin und 140 im Haut-Rhin.
Dort gilt vom 1. November bis 31. März bei jedem Wetter: Winterreifen mit dem Bergsymbol 3PMSF, seit dem 1. November 2024 nur noch diese, oder Ketten beziehungsweise Schneesocken an Bord. Die Karte der Sécurité routière zeigt jede Gemeinde. In Savoie ergibt ein Auto mit M+S-Reifen und leerem Kofferraum „Erfüllt die Winterregel nicht“, mit Schneesocken „Erfüllt die Winterregel“.
Ein Bußgeld für die Zonenpflicht ist nicht in Kraft, wie eine Antwort des Innenministeriums in der Assemblée nationale bestätigt. Das Schild B26 verlangt dagegen auf verschneiter Straße montierte Ketten; 3PMSF-Reifen genügen, außer ein Zusatzschild sagt anderes. Dafür sind 35 €, höchstens 150 €, vorgesehen. Lkw mit Anhänger führen zusätzlich Ketten mit; diese Regel bildet der Check nicht ab.
Die Schweiz kennt keine Winterreifenpflicht, mit Sommerreifen lautet das Ergebnis „Dort keine Winterreifenpflicht“. Die Schneekettenpflicht entsteht dort erst durch das Signal „Schneeketten obligatorisch“: Es verlangt Ketten oder vom ASTRA zugelassene Geräte, auch bei Winterreifen. Mit Winterreifen unter dem Signal heißt es „Unter diesem Schild Ketten montieren“, die Ordnungsbusse beträgt 100 CHF.
Spikereifen erlaubt die Schweiz vom 1. November bis 30. April mit höchstens 80 km/h, auf Autobahnen nie (60 CHF). Eine Haftungsregel für Sommerreifen enthält keine der ausgewerteten Vorschriften.
Reichen Ganzjahresreifen im Ausland?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen und genug Profil haben. Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, zählen überall als Winterreifen, wo das Schneeflockensymbol auf der Flanke steht. Nur mit M+S-Kennzeichnung genügen sie in Deutschland, Frankreich und Spanien nicht mehr.
Das Schneeflockensymbol, international 3PMSF, ist der Berg mit drei Spitzen und Schneeflocke. Es steht für einen bestandenen Test auf Schnee. M+S heißt Matsch und Schnee und beruht auf der Angabe des Herstellers. Österreich, Italien, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Luxemburg erkennen beide Kennzeichnungen an.
Kurz zusammengefasst: Ein einheitliches europäisches Gesetz zur Winterausrüstung gibt es nicht. Von 15 geprüften Ländern verlangen 9 etwas von Pkw, die übrigen 6 nicht: Belgien, Niederlande, Polen, Schweiz, Spanien und Vereinigtes Königreich. In Deutschland, Luxemburg und Slowakei gilt die Pflicht ganzjährig, aber nur bei Glätte. Österreich und Tschechien setzen einen Zeitraum und verlangen darin winterliche Fahrbahn, Slowenien und Andorra einen Zeitraum bei jedem Wetter. Frankreich und Italien begrenzen ihn auf Zonen. Bei Pkw erfüllen Reifen mit Alpine-Symbol und mindestens 4 mm Profil jede dieser Pflichten. Unterschiede bleiben bei Schneeketten unter Schildern, beim Mindestprofil und beim Bußgeld.
Beim Profil zählt das Land, nicht der Reifen. Tschechien verlangt im Zeitraum 4 mm für Pkw und 6 mm über 3,5 t; ein M+S-Reifen mit 3,5 mm ergibt dort „Zu abgefahren für Winterreifen“. Slowenien und Slowakei setzen 3 mm an.
Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger
Die ausgewerteten Regeln richten sich an das ziehende Fahrzeug. Der Check fragt deshalb nur nach dem Zugfahrzeug, ein Wohnwagen oder Anhänger ist keine Eingabe. Ein Wohnmobil bis 3,5 t zählt wie ein Pkw, darüber wie ein Lkw oder Bus.
Für schwere Fahrzeuge ist Österreich strenger: Vom 1. November bis 15. April brauchen sie Winterreifen auf einer Antriebsachse, und zwar bei jedem Wetter. Schneeketten müssen zusätzlich an Bord sein. Ein Lkw am 2. Februar 2027 auf trockener Straße mit Winterreifen, aber ohne Ketten erhält „Schneeketten müssen zusätzlich mit“. Für Busse endet der Zeitraum schon am 15. März; der Check rechnet für alle schweren Fahrzeuge bis zum 15. April.
Slowakei verlangt bei Lkw und Bussen vom 15. November bis 31. März Winterreifen auf jeder Fahrbahn. Tschechien setzt für sie 6 mm Profil an. Die Kosten der Fahrt selbst für Wohnmobil oder Gespann schätzt der Spritkostenrechner.
Spikereifen, Profiltiefe und Bußgeld im Vergleich
Den höchsten Rahmen setzt Österreich, wo das KFG bis zu 10.000 € zulässt. In Tschechien sind es vor Ort bis zu 1.500 CZK, im Verfahren 2.000 CZK bis 5.000 CZK. Slowenien verlangt 40 €, blockiert das Auto den Verkehr, 500 € und 5 Punkte. Luxemburg nimmt 74 € und legt das Fahrzeug still.
| Land | Pflicht für Pkw | Winterprofil | Spikes | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| Andorra | 1. November bis 15. Mai, sonst bei Glätte | 1,6 mm | 1. November bis 15. Mai | 180 € bis 500 € |
| Belgien | keine Pflicht | entfällt | 1. November bis 31. März | keins |
| Deutschland | ganzjährig bei Glätte | 1,6 mm | verboten | 60 € bis 120 € |
| Frankreich | 1. November bis 31. März, gelistete Orte | 1,6 mm | 1. November bis 31. März | noch keins |
| Italien | 15. November bis 15. April, mit Anordnung | 1,6 mm | nur bei Eis | 87 € bis 344 € |
| Luxemburg | ganzjährig bei Glätte | 1,6 mm | unbestätigt | 74 € |
| Niederlande | keine Pflicht | entfällt | verboten | keins |
| Österreich | 1. November bis 15. April bei Glätte | 4 mm | 1. Oktober bis 31. Mai | 35 € bis 10.000 € |
| Polen | keine Pflicht | entfällt | verboten | 200 PLN (Schild) |
| Schweiz | keine Pflicht | entfällt | 1. November bis 30. April | 100 CHF (Schild) |
| Slowakei | ganzjährig bei Glätte | 3 mm | verboten | 50 € bis 100 € |
| Slowenien | 15. November bis 15. März, sonst bei Glätte | 3 mm | verboten | 40 € bis 500 € |
| Spanien | keine Pflicht | entfällt | keine Regel | 200 € (Schild) |
| Tschechien | 1. November bis 31. März bei Glätte | 4 mm | verboten | 1.500 CZK bis 5.000 CZK |
| Vereinigtes Königreich | keine Pflicht | entfällt | keine Regel | keins |
Spikereifen sind in Deutschland, Niederlande, Polen, Slowakei, Slowenien und Tschechien verboten. Frankreich erlaubt sie vom 1. November bis 31. März mit höchstens 90 km/h, Italien nur für Fahrten auf Eis und bis 3,5 t. Wer mit Spikes in ein Land mit Verbot fährt, erhält das Ergebnis „Spikereifen dort nicht erlaubt“.
Das allgemeine Mindestprofil liegt für Pkw in allen 15 Ländern bei 1,6 mm. In Deutschland kostet ein Reifen unter diesem Maß 60 €. Wie der Check zu seinen Ergebnissen kommt, belegen die geprüften Fälle.
Häufige Fragen
Darf ich in Österreich mit Schneeketten statt Winterreifen fahren?
Ja, bei Pkw. Im Zeitraum vom 1. November bis 15. April genügen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern, sobald Schnee oder Eis die Fahrbahn bedecken. Auf geräumter Straße bleiben sie im Kofferraum. Für Lkw über 3,5 t gilt das nicht, sie brauchen Winterreifen und Ketten.
Darf ich mit M+S-Reifen nach Österreich?
Ja, Österreich erkennt die M+S-Kennzeichnung als Winterreifen an, solange das Profil mindestens 4 mm misst. In Deutschland reichen dieselben Reifen bei Glätte nicht mehr, dort zählt nur das Alpine-Symbol.
Sind Schneesocken in Österreich erlaubt?
Eine amtliche Aussage dazu wurde nicht gefunden. Oft heißt es, Schneesocken mit einer Prüfung nach ÖNORM V 5117 seien zulässig, bestätigt ist das nicht. Der Check zählt sie in Österreich deshalb nicht als Schneeketten.
Gilt in Italien die Pflicht auf der Brennerautobahn?
Auf österreichischer Seite gilt sie nach dem KFG vom 1. November bis 15. April bei winterlicher Fahrbahn. In Italien gilt sie dort, wo der Betreiber sie angeordnet und beschildert hat, meist vom 15. November bis 15. April. Das Schild an der Strecke zeigt es an.
Brauche ich in der Schweiz Winterreifen?
Nein, eine Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Pflicht werden Ketten erst unter dem Signal „Schneeketten obligatorisch“, sonst droht eine Ordnungsbusse von 100 CHF.
Gilt die Pflicht auch für Wohnwagen und Anhänger?
Die Regeln, die der Check auswertet, richten sich an das ziehende Fahrzeug. Wohnwagen und Anhänger fragt er nicht ab; maßgeblich sind die Reifen und Ketten des Zugfahrzeugs.
Wie hoch ist die Strafe ohne Winterreifen in Italien?
Außerhalb geschlossener Ortschaften 87 € bis 344 €, innerorts 42 € bis 173 €. Punkte gibt es dafür nicht, die Weiterfahrt kann aber untersagt werden.
Was bedeutet die Regel „O bis O“?
„Von Oktober bis Ostern“ ist eine Faustregel, kein Gesetz. Deutschland knüpft die Pflicht an Glätte, nicht an Monate. Im Ausland stehen feste Daten im Gesetz, in Österreich etwa der 1. November und der 15. April.
Geprüft an festen Ergebnissen
Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest oder ist von Hand aus ihr nachgerechnet. Das Tool rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.
Österreich, Schneefahrbahn am 19. Dezember 2026, Pkw mit M+S-Reifen und 4 mm Profil
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Berechnet nach: Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, § 4 Bereifung(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Dieselbe Fahrt mit 3,5 mm Profil und ohne Schneeketten
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Berechnet nach: Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, § 4 Bereifung(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Deutschland, Schneeglätte am 9. Januar 2027, Pkw mit M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol
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Berechnet nach: § 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Deutschland: Regelsatz nach BKatV Nr. 5a
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Amtlicher Wert: Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog)(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Italien, Südtirol, Straße mit Anordnung am 2. Februar 2027, Pkw mit M+S-Reifen ohne Ketten
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Berechnet nach: Direttiva sulla circolazione stradale in periodo invernale e in caso di emergenza neve (prot. 1580 del 16 gennaio 2013)(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Quellen
Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.
- § 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- § 36 StVZO Bereifung und Laufflächen(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog)(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Kraftfahrgesetz 1967, § 102 Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers(öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Winterreifen und Schneeketten(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
- Nouveaux équipements hivernaux(öffnet in einem neuen Tab)
Sécurité routière
- Direttiva sulla circolazione stradale in periodo invernale e in caso di emergenza neve (prot. 1580 del 16 gennaio 2013)(öffnet in einem neuen Tab)
Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti
- Signalisationsverordnung (SSV), Art. 29: Schneeketten obligatorisch(öffnet in einem neuen Tab)
Fedlex (Schweizerische Bundeskanzlei)
- Zákon č. 361/2000 Sb., o provozu na pozemních komunikacích (§ 40a)(öffnet in einem neuen Tab)
e-Sbírka (Ministerstvo vnitra ČR)
- Zákon č. 8/2009 Z. z. o cestnej premávke (§ 38)(öffnet in einem neuen Tab)
Slov-Lex (Ministerstvo spravodlivosti SR)
- Zakon o pravilih cestnega prometa (ZPrCP), 29. člen: zima in zimske razmere(öffnet in einem neuen Tab)
Pravno-informacijski sistem RS (PISRS)
- Code de la route, article 81.4 : pneumatiques, chaînes antidérapantes et pneus à clous(öffnet in einem neuen Tab)
codedelaroute.be (Vias institute)
- Regeling voertuigen (art. 5.2.27 en 5.18.32a)(öffnet in einem neuen Tab)
wetten.overheid.nl
- Rozporządzenie w sprawie znaków i sygnałów drogowych (t.j. Dz.U. 2019 poz. 2310), § 42: znak C-18(öffnet in einem neuen Tab)
Dziennik Ustaw (Rządowe Centrum Legislacji)
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