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Nachnamen für das Kind prüfen

Welchen Nachnamen bekommt ein Kind nach dem Namensrecht seit Mai 2025? Ehename, Doppelname, alphabetischer Standard und Geschwister, mit BGB-Regeln.

Haben die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, wird er zum Namen des Kindes. Sonst wählen Eltern mit gemeinsamer Sorge einen ihrer Namen oder verbinden beide zu einem Doppelnamen. Fehlt die Wahl nach einem Monat, ordnet das Gesetz beide Namen alphabetisch. Bei Alleinsorge trägt das Kind den Namen des sorgeberechtigten Elternteils.

Familiensituation bei der Geburt

Unverheiratete Eltern haben die gemeinsame Sorge nur nach Sorgeerklärungen.

Der heutige Name. Mehrteilige Namen mit Bindestrich oder Leerzeichen; Zusätze wie „von“ bleiben beim Namen.

Älteres gemeinsames Kind?

Nur wenn die Eltern oder ein Elternteil seinen Namen bestimmt haben. Ein Name kraft Gesetzes bei Alleinsorge bindet nicht.

Die Namen bleiben in Ihrem Browser und werden nie in den Link geschrieben.

6 Nachnamen sind möglich

Nachnamen, die das Gesetz zulässt

  • Müller

    Name von Elternteil 1

  • Schmidt

    Name von Elternteil 2

  • Müller-SchmidtGilt ohne Erklärung

    Doppelname mit Bindestrich

  • Müller Schmidt

    Doppelname ohne Bindestrich, in derselben Erklärung bestimmt

  • Schmidt-Müller

    Doppelname mit Bindestrich

  • Schmidt Müller

    Doppelname ohne Bindestrich, in derselben Erklärung bestimmt

Ohne Erklärung oder Einigung

Ohne Bestimmung innerhalb eines Monats erhält das Kind Müller-Schmidt. Lehnt ein Elternteil das gegenüber dem Standesamt ab, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil.

Regeln für diesen Fall

  • Die Eltern bestimmen den Namen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, innerhalb eines Monats nach der Geburt.
  • Bei der Beurkundung der Geburt genügt die Erklärung; danach muss sie öffentlich beglaubigt werden.
  • Der bestimmte Name gilt auch für weitere gemeinsame Kinder. Ob das auch für den Namen gilt, der ohne Erklärung entsteht, ist nicht abschließend geklärt.
  • Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren sind, können durch Neubestimmung einen Doppelnamen erhalten; ab 5 Jahren muss das Kind einwilligen, ab 14 erklärt es selbst.

Der Rechner zeigt für Deutschland, welche Nachnamen ein Kind bei der Geburt erhalten kann. Er wertet die Familiensituation, die Namen beider Eltern und ein älteres Geschwister aus. Grundlage sind die §§ 1616 bis 1617a BGB in der Fassung, die seit dem 1. Mai 2025 gilt. Stand: 2. Oktober 2026.

Welchen Nachnamen bekommt das Kind bei der Geburt?

Den Geburtsnamen eines Kindes bestimmen in Deutschland zwei Umstände: ob ein gemeinsamer Ehename besteht und wer bei der Geburt die elterliche Sorge hat. Besteht er, erhält das Kind ihn ohne Wahl (§ 1616 BGB). Fehlt ein Ehename und haben beide die gemeinsame Sorge, bestimmen sie den Namen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1617 BGB). Das gilt für verheiratete wie für unverheiratete Eltern. Zur Wahl stehen der Familienname, den ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt führt, oder eine Verbindung beider Namen. Erklären die Eltern nichts, erhält das Kind nach einem Monat beide Namen in alphabetischer Reihenfolge, verbunden durch einen Bindestrich. Hat nur ein Elternteil die Sorge, bekommt das Kind kraft Gesetzes dessen Namen (§ 1617a BGB). Diese Regeln gelten für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind.

Im Alltag heißt der Name Nachname, im Gesetz Familienname. Geburtsname ist der Familienname, den eine Person mit der Geburt erhält und der im Geburtenregister steht. Die heutige Fassung beruht auf dem Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185). Seither öffnet das Namensrecht Kindern aller Familienformen den Doppelnamen, den das frühere Recht für Kinder im Grundsatz nicht vorsah.

Verheiratet mit Ehenamen: Der Name steht fest

Führen die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen, wird er zum Geburtsnamen jedes gemeinsamen Kindes (§ 1616 BGB). Das gilt ohne Erklärung und unabhängig davon, wer die Sorge innehat.

Seit der Reform erlaubt § 1355 BGB auch einen Doppelnamen als Ehenamen, mit oder ohne Bindestrich. Das Kind erhält diesen Doppel-Ehenamen vollständig, die Eltern können ihn nicht kürzen. Erst als volljährige Person kann das Kind seinen Geburtsnamen einmal neu bestimmen (§ 1617i BGB).

Ein Begleitname zählt nicht zum Ehenamen. So heißt der eigene Name, den ein Ehegatte dem Ehenamen voranstellt oder anfügt. Die Broschüre „Namensrecht“ des Bundesjustizministeriums zeigt das an einer Familie mit dem Ehenamen Herz: Der Vater heißt Herz-Edelmann, das Kind Herz.

Ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge: Die Eltern wählen

Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge legen den Namen gemeinsam fest, ob sie verheiratet sind oder nicht. Unverheiratete Eltern erhalten die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen, die etwa das Jugendamt oder ein Notariat beurkundet. Ohne sie hat die Mutter die alleinige Sorge.

  • Der Familienname eines Elternteils, so wie er ihn bei der Erklärung führt, ganz oder bei einem mehrteiligen Namen nur ein Teil davon.
  • Ein Doppelname aus beiden Namen, in beliebiger Reihenfolge.
  • Der Doppelname trägt einen Bindestrich, außer die Eltern bestimmen in derselben Erklärung, dass er entfällt.

Ein Doppelname hat höchstens zwei Teile. Aus einem mehrteiligen Namen darf nur ein Teil hinein (§ 1617 Abs. 2 BGB), ein dreiteiliger Name des Kindes ist also ausgeschlossen.

Beispiel 9 der Broschüre: Tobias Steigleder und Adelia Mbembe Pinto haben die gemeinsame Sorge und keinen Ehenamen. Wie die Broschüre kommt der Rechner auf 12 Namen. Die 4 einfachen lauten Steigleder, Mbembe Pinto, Mbembe und Pinto. Dazu kommen 8 Doppelnamen: Steigleder-Mbembe, Steigleder Mbembe, Mbembe-Steigleder, Mbembe Steigleder, Steigleder-Pinto, Steigleder Pinto, Pinto-Steigleder und Pinto Steigleder.

Keine Wahl der Eltern: Das Alphabet entscheidet

Bestimmen die Eltern den Namen nicht innerhalb eines Monats nach der Geburt, legt ihn das Gesetz fest (§ 1617 Abs. 4 BGB). Das Kind erhält dann beide Namen in alphabetischer Reihenfolge, immer mit Bindestrich verbunden. Von einem mehrteiligen Namen zählt der alphabetisch erste Teil.

Im Beispiel 9 steht Mbembe vor Pinto und M vor S, ohne Erklärung heißt das Kind also Mbembe-Steigleder. Für die Eltern Müller und Schmidt ergibt sich Müller-Schmidt. Diesen Namen markiert die Ergebnisliste mit „Gilt ohne Erklärung“. Beide Rechnungen gehören zu den geprüften Fällen.

Lehnt ein Elternteil den alphabetischen Namen gegenüber dem Standesamt ab, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. Es kann dafür eine Frist setzen. Verstreicht sie ungenutzt, bleibt es bei der alphabetischen Lösung. Nach dem früheren Recht entschied das Gericht schon, wenn die Eltern nichts erklärt hatten.

Wie Umlaute und Zusätze wie „von“ einzuordnen sind, legt das Gesetz nicht fest. Der Rechner sortiert Ä wie A und lässt einen Zusatz beim Namen. In Grenzfällen klärt die beurkundende Stelle die Reihenfolge.

Alleinige Sorge: Der Name des sorgeberechtigten Elternteils

Hat bei der Geburt nur ein Elternteil die Sorge, erhält das Kind kraft Gesetzes dessen Familiennamen (§ 1617a BGB). Maßgeblich ist der Name, den dieser Elternteil bei der Geburt führt. Eine Frist oder ein Standard nach Monaten gibt es hier nicht.

  • Aus einem mehrteiligen Namen kann der sorgeberechtigte Elternteil allein einen Teil wählen, aus Cees-Ballin etwa Cees oder Ballin.
  • Den Namen des anderen Elternteils, allein oder als Teil eines Doppelnamens, gibt es nur mit dessen Einwilligung, ab 5 Jahren auch mit der des Kindes.
  • Erklärungen, die eine Einwilligung brauchen, sind immer öffentlich zu beglaubigen.

Beispiel 10 der Broschüre: Der Elternteil mit der Alleinsorge heißt Kling, der andere Thaler. Kraft Gesetzes heißt das Kind Kling. Mit Einwilligung kommen 5 Namen hinzu: Thaler, Kling-Thaler, Kling Thaler, Thaler-Kling und Thaler Kling. Ein so erworbener Name bindet spätere Geschwister nicht.

Bekommen Geschwister denselben Nachnamen?

In der Regel ja: Den Namen, den die Eltern für ein gemeinsames Kind bestimmt haben, erhalten auch die weiteren gemeinsamen Kinder (§ 1617 Abs. 5 BGB). Diese Namenseinheit unter Geschwistern gilt ohne neue Erklärung.

Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, lockert die Überleitungsvorschrift diese Bindung (Art. 229 § 67 EGBGB). Durch Erklärung ist auch ein Doppelname möglich: aus dem Namen des älteren Kindes und dem des Elternteils, der dort nicht gewählt wurde. Das gilt, auch wenn das ältere Kind seinen einfachen Namen behält.

Heißt das ältere Kind Müller und der andere Elternteil Schmidt, sind für das jüngere 5 Namen möglich: Müller, Müller-Schmidt, Müller Schmidt, Schmidt-Müller oder Schmidt Müller. Ohne Erklärung bleibt es bei Müller.

Zwei Fragen sind nicht abschließend geklärt. Offen ist, ob der alphabetische Doppelname, der ohne Erklärung entstand, als bestimmt gilt und die Geschwister bindet; das Standesamt Berlin geht davon aus. Der Rechner zeigt dann nur Müller-Schmidt mit einem Hinweis. Ebenso offen ist, ob ein mehrteiliger Geschwistername mit dem anderen Elternnamen verbunden werden kann.

Namenserklärung beim Standesamt: Form und Beteiligte

Die Wahl des Namens ist eine Erklärung gegenüber dem Standesamt, die Namenserklärung. Meist wird sie zusammen mit der Beurkundung der Geburt abgegeben, dann genügt die einfache Erklärung.

Die Geburt wird dem Standesamt des Geburtsorts angezeigt, bei Klinikgeburten meist durch die Klinik. Das Standesamt trägt Kind und Namen in das Geburtenregister ein und stellt die Geburtsurkunde aus. Eine Erklärung nach der Beurkundung muss öffentlich beglaubigt sein, etwa durch ein Notariat oder das Standesamt selbst.

Ein Kind unter 5 Jahren wirkt an späteren Namensänderungen nicht mit. Ab 5 muss es einwilligen oder sich anschließen, ab 14 gibt es die Erklärung selbst ab, mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung. Nach der Geburt folgen weitere Regeln, etwa die Kindersitzpflicht für die erste Autofahrt.

Später ändern: Sorge, Heirat, Kinder vor dem 1. Mai 2025

Der Geburtsname bleibt nicht in jedem Fall unverändert, denn drei spätere Ereignisse öffnen eine Neubestimmung.

  • Gemeinsame Sorge später: Die Eltern können den Namen nach § 1617b BGB neu bestimmen, mit denselben Möglichkeiten wie bei der Geburt. Die frühere Frist von drei Monaten ist seit dem 1. Mai 2025 entfallen.
  • Heirat: Wählen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, erhält ihn ein Kind unter 5 Jahren nach § 1617c BGB automatisch, ein älteres nur, wenn es sich anschließt.
  • Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren sind: Eltern ohne gemeinsamen Familiennamen können für ein minderjähriges Kind nachträglich einen Doppelnamen bestimmen (Art. 229 § 67 EGBGB). Die Neubestimmung ist öffentlich zu beglaubigen, kennt keine Frist und gilt auch für später geborene Geschwister.

Andere Wege folgen eigenen Regeln: die Einbenennung in eine Stieffamilie nach § 1617e BGB und Änderungen nach Scheidung oder Tod nach § 1617d BGB. Dazu kommt die behördliche Namensänderung nach dem NamÄndG. Keinen dieser Wege bildet der Rechner ab.

Was der Rechner abbildet und was nicht

Der Rechner wendet die Regeln auf ein Kind an, das ab dem 1. Mai 2025 geboren ist und deutschem Namensrecht unterliegt. Hat ein Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit, kann ausländisches Recht gelten, das hier fehlt.

Wie ein eingegebener Name in Teile zerfällt, sagt das Gesetz nicht. Der Rechner trennt an Bindestrich und Leerzeichen. Zusätze wie „von der“ und Adelsbezeichnungen bleiben beim folgenden Wort, „von der Leyen“ ist also ein einziger Teil.

Nicht abgebildet sind die sorbischen, friesischen und dänischen Namensformen der §§ 1617f bis 1617h BGB, der Fall des Scheinvaters, Namen nach einer Adoption und Gebühren. Die eingegebenen Namen bleiben im Browser. Die Seite erklärt die Rechtslage und berät nicht im Einzelfall; wie Quellen geprüft werden, steht in der Methodik.

Häufige Fragen

Welchen Nachnamen bekommt das Kind, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Das hängt von der Sorge ab. Mit Sorgeerklärungen haben beide die gemeinsame Sorge und wählen einen Elternnamen oder einen Doppelnamen; ohne Wahl entsteht nach einem Monat der alphabetische Doppelname. Ohne Sorgeerklärungen hat die Mutter die Alleinsorge, und das Kind erhält ihren Namen.

Geburtsname Kind: Kann es der frühere Name eines Elternteils sein?

Nein. Weitergeben lässt sich nur der Name, den ein Elternteil bei der Erklärung führt. In Beispiel 8 der Broschüre heißt der Vater Glück, sein eigener Geburtsname ist Arnold. Arnold scheidet für das Kind deshalb aus.

Doppelname Kind ohne Bindestrich: Geht das?

Ja. Das Gesetz setzt den Bindestrich als Regel, die Eltern können aber in derselben Erklärung bestimmen, dass er entfällt. Der alphabetische Doppelname, der ohne Erklärung entsteht, trägt dagegen immer einen Bindestrich.

Ist ein Doppelname für ältere Kinder nachträglich möglich?

Ja, für minderjährige Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren sind und deren Eltern keinen Ehenamen führen. Die Eltern bestimmen ihn durch öffentlich beglaubigte Erklärung. Ab 5 Jahren willigt das Kind ein, ab 14 erklärt es selbst.

Was passiert, wenn sich die Eltern nicht einigen?

Dann erhält das Kind nach einem Monat beide Elternnamen als Doppelnamen, alphabetisch geordnet und mit Bindestrich. Lehnt ein Elternteil diesen Namen ab, überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden.

Wer entscheidet bei alleiniger Sorge über den Namen?

Der Elternteil mit der Alleinsorge. Das Kind trägt von Gesetzes wegen seinen Namen, einen Teil davon wählt dieser Elternteil allein. Für den Namen des anderen Elternteils oder einen Doppelnamen braucht es dessen Einwilligung.

Bekommt das Kind den Ehenamen, wenn die Eltern später heiraten?

Ein Kind unter 5 Jahren erhält den Ehenamen von selbst. Ein älteres Kind erhält ihn nur, wenn es sich anschließt; ab 14 gibt es diese Erklärung selbst ab.

Ändert sich der Nachname des Kindes nach einer Scheidung?

Nicht von selbst. Der Geburtsname bleibt, auch wenn ein Elternteil nach der Scheidung einen früheren Namen wieder annimmt. Seit dem 1. Mai 2025 regelt § 1617d BGB, wann das Kind einer solchen Änderung folgen kann; der Rechner prüft das nicht. Wer vom Standesamt eine abweichende Auskunft erhalten hat, kann den Fall über die Kontaktseite melden.

Geprüft an festen Ergebnissen

Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest. Der Rechner rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.

Quellen

Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.

  1. § 1616 BGB: Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen(öffnet in einem neuen Tab)

    Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

  2. Namensrecht (Broschüre, Stand April 2025)(öffnet in einem neuen Tab)

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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