Brutto-Netto-Rechner
Nettogehalt 2026 berechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben für die Steuerklassen I bis IV, mit Bundesland, Kindern und PKV.
Vom Bruttolohn gehen zwei Blöcke ab: Steuern, also Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Die Steuer hängt von Steuerklasse und Jahreslohn ab, die Beiträge sind feste Prozentsätze bis zur Bemessungsgrenze. Bei 4.000 € im Monat bleiben in Klasse I ohne Kind und Kirchensteuer 2.605,50 € netto.
Zählt für die Pflegeversicherung und die Kinderfreibeträge bei Soli und Kirchensteuer.
Der volle Satz Ihrer Kasse; Sie tragen davon die Hälfte.
Netto im Monat
2.605,50 €
- Netto65 %
- Steuern13 %
- Sozialabgaben22 %
- Brutto im Jahr
- 48.000,00 €
- Lohnsteuer
- 6.294,00 €
- Rentenversicherung
- 4.464,00 €
- Arbeitslosenversicherung
- 624,00 €
- Krankenversicherung
- 4.200,00 €
- Pflegeversicherung
- 1.152,00 €
- Netto im Jahr
- 31.266,00 €
- Anteil der Abzüge
- 34,86 %
- Geschrieben und geprüft von Muhammad Abdullah Awais
- Zahlen geprüft am
- 4 Quellen
- Methodik
Geben Sie Ihr Bruttogehalt monatlich oder jährlich ein, wählen Sie Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinderzahl und Krankenversicherung, und die Seite zeigt, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben auf dem Konto ankommt. Gerechnet wird nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026, gesetzlich wie privat krankenversichert.
Was wird vom Brutto abgezogen?
Von jedem Bruttogehalt behält der Arbeitgeber zwei Arten von Abzügen ein: Steuern, die an das Finanzamt gehen, und Beiträge zur Sozialversicherung. Bei 4.000 € brutto im Monat in Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchenmitgliedschaft, sind das 524,50 € Lohnsteuer sowie zusammen 870,00 € für Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege. Übrig bleibt ein Nettogehalt von 2.605,50 €.
Damit erreichen rund 65 % des Bruttos das Konto; 34,9 % fließen in Steuer und Sozialversicherung. Der Solidaritätszuschlag fällt in diesem Beispiel nicht an, weil die Lohnsteuer unter seiner Freigrenze bleibt.
Kurz gefasst: Das Nettogehalt ist das Bruttogehalt abzüglich Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie der Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Sozialbeiträge sind feste Prozentsätze des Lohns bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif, angewendet auf den Jahreslohn nach Abzug von Pauschalen und der Vorsorgepauschale, und wird auf die Monate verteilt. Steuerklasse, Kinderzahl, Bundesland und Kassenbeitrag verschieben das Ergebnis, weil sie Tarif, Freibeträge, Pflegesatz und Kirchensteuersatz bestimmen. Wie viel Kredit sich mit dem Ergebnis tragen lässt, beantwortet der Kreditrechner im Modus Wie viel Kredit. Weil der Abzug eine Vorauszahlung ist, kann die Einkommensteuererklärung später noch zu einer Erstattung oder Nachzahlung führen.
Die vier Säulen der Sozialabgaben
Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte grundsätzlich zur Hälfte. Auf der Lohnabrechnung erscheint nur der Arbeitnehmeranteil, und nur er mindert das Netto.
| Zweig | Beitragssatz | Bis zu (Monatsbrutto) |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 € |
| Krankenversicherung mit halbem durchschnittlichem Zusatzbeitrag | 8,75 % | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung, mit Kind | 1,8 % | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung, kinderlos | 2,4 % | 5.812,50 € |
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (SVBezGrV 2026) wird kein Beitrag mehr fällig: Wer mehr als 5.812,50 € im Monat verdient, zahlt für Kranken- und Pflegeversicherung denselben Betrag wie jemand genau an dieser Grenze. Deshalb sinkt der prozentuale Anteil der Sozialabgaben bei hohen Gehältern, während die Steuerlast weiter steigt.
Den allgemeinen Beitragssatz ergänzt jede Krankenkasse um einen eigenen Zusatzbeitrag. Der Rechner startet mit dem vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten Durchschnitt von 2,9 %; den tatsächlichen Satz Ihrer Kasse können Sie eintragen.
Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Grundlage ist der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei, danach steigt der Grenzsteuersatz stufenlos an. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 69.879 €, der Höchstsatz von 45 % ab 277.826 €.
Bevor der Tarif angewendet wird, zieht die Lohnsteuertabelle Pauschalen ab: den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Vorsorgepauschale. Letztere bildet die eigenen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab, damit auf diese Teile des Lohns keine Steuer einbehalten wird.
Neu im Programmablaufplan 2026
Seit diesem Jahr enthält die Vorsorgepauschale (BMF, Programmablaufplan 2026) erstmals einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, der zusammen mit Kranken- und Pflegebeiträgen bis 1.900 € berücksichtigt wird. Die frühere Mindestvorsorgepauschale ist entfallen. Für die Krankenversicherung zählt dabei der ermäßigte Satz ohne Krankengeldanteil, ergänzt um den halben Zusatzbeitrag der Kasse.
Der Rechner setzt diesen Programmablaufplan Schritt für Schritt um und trifft die Prüftabelle, die das Bundesfinanzministerium dazu veröffentlicht, auf den Euro genau: In Steuerklasse I ergeben 50.000 € Jahresbrutto ohne Kinder 6.788 € Lohnsteuer, in Steuerklasse III ergeben 110.000 € genau 18.252 €. Beide Prüffälle stehen unten auf der Seite und werden bei jeder Veröffentlichung neu nachgerechnet.
Steuerklassen im Vergleich
Welche Steuerklasse gilt, meldet das Finanzamt dem Arbeitgeber elektronisch über die ELStAM. Sie bestimmt, welcher Tarif und welche Freibeträge beim monatlichen Abzug angesetzt werden, nicht die endgültige Jahressteuer.
| Steuerklasse | Lohnsteuer im Monat | Netto im Monat |
|---|---|---|
| I, ledig | 524,50 € | 2.605,50 € |
| II, alleinerziehend mit Kind | 425,33 € | 2.728,67 € |
| III, verheiratet | 201,83 € | 2.928,17 € |
| IV, verheiratet | 524,50 € | 2.605,50 € |
In Klasse II mindert der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € die Steuer. Klasse III nutzt den Splittingtarif: Das Einkommen wird halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt, was bei ungleich verdienenden Paaren deutlich weniger Abzug ergibt. Paare in IV/IV können stattdessen das Faktorverfahren wählen, das den Abzug näher an die gemeinsame Jahressteuer rückt.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst erhoben, wenn diese im Jahr die Freigrenze von 20.350 € übersteigt, beim Splittingtarif 40.700 €. Direkt darüber liegt eine Milderungszone, in der höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags anfallen. Bei 9.000 € im Monat sind es 738,15 € im Jahr.
Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen zusätzlich Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in den 2 Ländern Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen. Der Rechner wählt den Satz über das Bundesland. Im Beispielgehalt in Nordrhein-Westfalen sind das 47,21 € im Monat.
Kinder senken die Lohnsteuer selbst nicht, denn dafür gibt es das Kindergeld. Der Kinderfreibetrag samt Freibetrag für Betreuung und Erziehung, 4.878 € je Elternteil, verringert aber die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer.
Kinderzahl und Pflegebeitrag
Kinderlose ab 23 Jahren tragen den Kinderlosenzuschlag von 0,6 % allein. Wer Kinder hat, zahlt ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren je Kind 0,25 % weniger, höchstens für 4 Kinder.
| Kinder unter 25 | Pflegeversicherung im Monat | Netto im Monat |
|---|---|---|
| 0 | 96,00 € | 2.605,50 € |
| 1 | 72,00 € | 2.622,17 € |
| 2 | 62,00 € | 2.629,08 € |
| 3 | 52,00 € | 2.636,00 € |
Sachsen und die private Krankenversicherung
Das Bundesland wirkt sich auf zwei Stellen aus. Neben dem Kirchensteuersatz ist das die Pflegeversicherung in Sachsen: Dort tragen Beschäftigte 2,3 % statt 1,8 %, der Arbeitgeber entsprechend weniger. Kinderlosenzuschlag und Abschläge für Kinder gelten unverändert, und der höhere Anteil zählt auch in der Vorsorgepauschale.
Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr verdient, kann sich privat versichern. Dann zahlt die Lohnabrechnung keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sondern einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss: die Hälfte des Beitrags, höchstens so viel, wie der Arbeitgeber für ein Kassenmitglied zahlen würde, 613,22 € im Monat. Die Prämie überweist die versicherte Person selbst. In die Vorsorgepauschale geht der Beitrag zur Basisabsicherung abzüglich des Zuschusses ein.
| Versicherung | Lohnsteuer im Monat | Netto im Monat |
|---|---|---|
| Gesetzlich | 1.810,33 € | 4.679,95 € |
| Privat, Beitrag 700 € | 1.928,17 € | 4.846,19 € |
Das Netto bei privater Versicherung ist hier das Gehalt nach Steuern, Renten- und Arbeitslosenbeitrag, zuzüglich Zuschuss und abzüglich des vollen Beitrags: 4.846,19 € gegenüber 4.679,95 € in der gesetzlichen Kasse. Wie das ausfällt, hängt allein von der Prämie des eigenen Vertrags ab.
Netto bei typischen Monatsgehältern
Für sechs übliche Monatsgehälter zeigt die Tabelle, was ledige Beschäftigte ohne Kind netto erhalten und welcher Anteil in Steuern und Beiträge fließt.
| Brutto im Monat | Netto im Monat | Netto im Jahr | Abzüge |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.768,92 € | 21.227,00 € | 29,2 % |
| 3.000 € | 2.054,42 € | 24.653,00 € | 31,5 % |
| 4.000 € | 2.605,50 € | 31.266,00 € | 34,9 % |
| 5.000 € | 3.130,08 € | 37.561,00 € | 37,4 % |
| 6.500 € | 3.914,82 € | 46.977,87 € | 39,8 % |
| 8.000 € | 4.679,95 € | 56.159,37 € | 41,5 % |
Der Anteil der Abzüge wächst mit dem Gehalt, flacht aber oberhalb der Bemessungsgrenzen ab, weil die Sozialbeiträge dort gedeckelt sind. Eine Gehaltserhöhung führt nie zu weniger Netto, da höhere Grenzsteuersätze nur auf den zusätzlichen Euro wirken.
Was die Rechnung nicht abbildet
Einige Lohnbestandteile und Sonderfälle rechnet die Seite nicht mit, weil sie eigene Beitragsregeln oder Angaben aus der Lohnabrechnung brauchen:
- Die Steuerklassen V und VI, etwa für den geringer verdienenden Ehepartner oder einen Zweitjob.
- Wahlleistungen einer privaten Krankenversicherung; berücksichtigt wird nur der Beitrag zur Basisabsicherung.
- Minijob und Midijob mit ihren eigenen Beitragsregeln.
- Geldwerte Vorteile wie Dienstwagen sowie Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge.
- Freibeträge, die das Finanzamt auf Antrag in die ELStAM einträgt.
Die monatliche Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Wie viel Steuer im Jahr tatsächlich geschuldet ist, klärt erst die Einkommensteuererklärung, in der Werbungskosten oberhalb der Pauschale und weitere Ausgaben zählen, etwa die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg, deren Kosten der Spritkostenrechner gegenüberstellt.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von 4.000 € brutto?
In Steuerklasse I ohne Kinder und Kirchensteuer 2.605,50 € im Monat, also 31.266,00 € im Jahr. Davon abgezogen sind 524,50 € Lohnsteuer und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto?
Monatlich ist es Klasse III, weil sie mit dem Splittingtarif rechnet. Das gilt aber nur für den Abzug: Die endgültige Steuer eines Ehepaars ergibt sich aus der gemeinsamen Veranlagung, gleich welche Klassen gewählt wurden.
Ab wann muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
Wenn die Lohnsteuer im Jahr 20.350 € übersteigt, in Klasse III 40.700 €. Die meisten Beschäftigten liegen darunter und zahlen keinen Soli.
Warum ist mein Nettolohn niedriger als hier berechnet?
Häufige Gründe sind ein höherer Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Entgeltumwandlung, geldwerte Vorteile oder Einmalzahlungen im Abrechnungsmonat. Auch die Steuerklassen V und VI sind hier nicht abgebildet.
Was ist der Kinderlosenzuschlag?
Ein Aufschlag von 0,6 % auf den Pflegebeitrag für Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder. Er wird nicht vom Arbeitgeber mitgetragen.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € im Jahr. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an; beim Splittingtarif verdoppelt sich der Betrag.
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze?
Sie deckelt den Lohn, auf den Sozialbeiträge erhoben werden: 5.812,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Senken Kinder die Lohnsteuer?
Nein, die Lohnsteuer selbst bleibt gleich. Kinderfreibeträge verringern nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Geprüft an festen Ergebnissen
Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest. Der Rechner rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.
Lohnsteuer im Jahr, Steuerklasse I, 50.000 € brutto, kinderlos (Prüftabelle)
- Erwartet
- 6.788,00 €
- Dieser Rechner
- 6.788,00 €
Amtlicher Wert Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer 2026(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Lohnsteuer im Jahr, Steuerklasse III, 110.000 € brutto, kinderlos (Prüftabelle)
- Erwartet
- 18.252,00 €
- Dieser Rechner
- 18.252,00 €
Amtlicher Wert Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer 2026(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Quellen
Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.
- Einkommensteuergesetz, § 32a Einkommensteuertarif(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium für Gesundheit
Jedes Ergebnis auf dieser Seite ist eine unverbindliche Schätzung. Es ist keine Finanz-, Rechts-, Gesundheits- oder sonstige Beratung. Haftungsausschluss
Ähnliche Rechner
- Energetische Sanierung steuerlich absetzen§ 35c EStG: 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 40.000 € je Objekt, verglichen mit BAFA und KfW.
- Renteneintrittsalter RechnerRegelaltersgrenze und Rentenbeginn aus dem Geburtsdatum, dazu die Rente mit 63, nach 45 Jahren und bei Schwerbehinderung mit Abschlag in Prozent.
- SpritkostenrechnerFahrtkosten für Benzin, Diesel oder Strom aus Strecke, Verbrauch und Preis berechnen, auf Mitfahrende aufteilen oder den echten Verbrauch ermitteln.
- Steuer auf die Auszahlung der LebensversicherungSteuer auf die Auszahlung einer Lebensversicherung: Ertrag, hälftige Besteuerung oder Abgeltungsteuer, Einbehalt des Versicherers und Erstattung.
- Urlaubsabgeltung berechnenOffene Urlaubstage beim Austritt ermitteln, mit Teilurlaub nach § 5 BUrlG, Tagessatz nach BAG-Formel sowie geschätzter Lohnsteuer und Sozialabgaben.
- Zinsrechner für Tagesgeld und FestgeldTagesgeld, Festgeld oder Sparplan: Endkapital, Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer Jahr für Jahr, mit Freistellungsauftrag und Zinsperiode.