Renteneintrittsalter Rechner
Regelaltersgrenze und Rentenbeginn aus dem Geburtsdatum, dazu die Rente mit 63, nach 45 Jahren und bei Schwerbehinderung mit Abschlag in Prozent.
In Deutschland hängt die Regelaltersgrenze allein vom Geburtsjahr ab; ab dem Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Die Rente startet am Ersten des Monats nach Erreichen der Grenze. Früher geht es ab 63 nach 35 Versicherungsjahren mit 0,3 % Abschlag je Monat oder ab 65 nach 45 Jahren ohne Kürzung.
Nur für die Schätzung der Beitragsjahre
Ganze Jahre ohne Pflichtbeiträge oder angerechnete Zeiten, etwa Studium oder Bürgergeld
Regelaltersrente ab
1. Juni 2031
- Regelaltersgrenze
- 67 Jahre
- Rente mit 63 frühestens ab
- 1. Juni 2027
- Abschlag bei diesem Beginn
- 14,4 %
- Nach 45 Jahren ohne Abschlag ab (Schätzung)
- 1. Juni 2029
- Beitragsjahre bis dahin (Schätzung)
- 49
- Geschrieben und geprüft von Muhammad Abdullah Awais
- Zahlen geprüft am
- 7 Quellen
- Methodik
Aus dem Geburtsdatum ermittelt der Rechner die Regelaltersgrenze, den ersten Rentenmonat und die früheren Wege in die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Er zeigt, ab wann eine Rente mit oder ohne Abschlag möglich ist, auch bei Schwerbehinderung. So lässt sich der Rentenbeginn berechnen, wie ihn das Sechste Buch Sozialgesetzbuch festlegt. Die Regeln wurden am 26. September 2026 geprüft.
Wann kann ich in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente hängt in Deutschland allein vom Geburtsjahr ab. Geschlecht, Beruf und Einkommen spielen keine Rolle. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, ältere Jahrgänge erreichen sie früher (§ 235 SGB VI). Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach dem Erreichen dieser Grenze. Bei Geburt am 15. Mai 1964 fließt die Regelaltersrente ab dem 1. Juni 2031, die Grenze beträgt dann 67 Jahre. Voraussetzung ist die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beiträgen oder gleichgestellten Zeiten. Früher geht es nur über eine besondere Altersrente: nach 35 Versicherungsjahren mit Abschlag, nach 45 Jahren ohne Kürzung oder mit anerkannter Schwerbehinderung. Welche davon offensteht, zeigt der Rechner in eigenen Zeilen, jeweils mit Datum und Kürzung in Prozent. Auch eine vorgezogene Rente startet stets an einem Monatsersten.
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet nach denselben Regeln. Ihr Beispiel zum Jahrgang 1964 und weitere Fälle stehen unter geprüfte Beispiele. Die Zahl der Beitragsjahre ist nur eine Schätzung aus Startalter und Lücken. Verbindlich ist der Versicherungsverlauf, den die Rentenauskunft enthält.
Altersgrenzen Jahrgang für Jahrgang
Bis zum Jahrgang 1946 galt für alle eine Grenze von 65 Jahren. Seit der Reform von 2007 steigt sie schrittweise, zuerst um einen Monat je Jahrgang, später um zwei. Diese Anhebung der Altersgrenze endet mit dem Jahrgang 1963. Wer im selben Jahr geboren ist, hat dieselbe Grenze, aber je nach Geburtsmonat einen anderen Rentenbeginn.
| Jahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| vor 1947 | 65 Jahre |
| 1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
| 1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
| 1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
| 1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
| 1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
| 1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
| 1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
| 1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Ab dem Jahrgang 1964 gilt die Rente mit 67 ohne Übergang. Den letzten Schritt davor zeigt ein Geburtstag am 15. März 1963: Die Grenze liegt dort bei 66 Jahre und 10 Monate, die Regelaltersrente beginnt am 1. Februar 2030.
Warum die Zahlung am Monatsersten startet
Ein Lebensjahr ist mit dem Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet (§ 187 Abs. 2 BGB mit § 188 BGB). Die Vollendung des 67. Lebensjahres fällt beim Geburtstag 15. Mai 1964 also auf den 14. Mai 2031. Nach § 99 SGB VI wird eine Rente ab dem Kalendermonat gezahlt, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist hier der 1. Juni 2031.
Wer am Ersten eines Monats Geburtstag hat, vollendet das Lebensjahr schon am letzten Tag des Vormonats. Die Zahlung beginnt deshalb einen Monat früher, im Geburtsmonat selbst. Bei Geburt am 1. Mai 1964 ist das der 1. Mai 2031.
Gezahlt wird nur auf Antrag. Geht der Rentenantrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der Voraussetzungen ein, bleibt es beim frühen Beginn. Ein späterer Antrag verschiebt den Start auf den Antragsmonat, rückwirkend fließt dann nichts.
Vorzeitig gehen: 0,3 % weniger je Monat
Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Ohne Kürzung gibt es sie erst ab der Regelaltersgrenze. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist ab 63 Jahre möglich, bekannt als Rente mit 63. Für jeden Monat vor der Grenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 %, im Jahr um 3,6 % (§ 77 SGB VI).
Zwei Jahre früher kosten damit 7,2 % der Rente. Beim Jahrgang 1964 liegen 48 Monate zwischen 63 und 67, der Abschlag erreicht höchstens 14,4 % (Deutsche Rentenversicherung). Im Beispiel mit Geburt am 15. Mai 1964 ist der früheste Beginn der 1. Juni 2027, gekürzt um 14,4 %. Beim Jahrgang 1963 fällt der Abschlag kleiner aus, im Beispiel oben 13,8 %.
Besonders langjährig versichert: was die 45 Jahre füllt
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist abschlagsfrei, verlangt aber eine Wartezeit von 45 Jahren, im Alltag 45 Beitragsjahre genannt. Einen früheren Start mit Kürzung gibt es bei ihr nicht. Für ab 1964 Geborene liegt die Grenze bei 65 Jahre (§ 236b SGB VI). Im Beispiel beginnt sie am 1. Juni 2029.
| Jahrgang | Beginn ohne Abschlag ab |
|---|---|
| vor 1953 | 63 Jahre |
| 1953 | 63 Jahre und 2 Monate |
| 1954 | 63 Jahre und 4 Monate |
| 1955 | 63 Jahre und 6 Monate |
| 1956 | 63 Jahre und 8 Monate |
| 1957 | 63 Jahre und 10 Monate |
| 1958 | 64 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre |
Welche Zeiten zählen, regelt § 51 Abs. 3a SGB VI:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Ausbildung oder versicherter Selbstständigkeit, auch für Pflege von Angehörigen
- Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes
- Wehrdienst, Zivildienst, Krankengeld und Übergangsgeld
- Arbeitslosengeld, außer in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn; dort zählt es nur bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers
- Nicht dazu gehören Bürgergeld, Schule und Studium
Das Programm kennt diese Einzelheiten nicht. Es zählt ganze Jahre vom Startalter bis zur Regelaltersgrenze und zieht die eingegebenen Lücken ab. Beginnt das Berufsleben mit 25 und fehlen 3 Jahre, kommt die Schätzung auf 39 Jahre, und der abschlagsfreie Weg nach 45 Jahren entfällt. Verbindlich prüft die Deutsche Rentenversicherung erst mit dem Antrag.
Früher in Rente mit Schwerbehinderung
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen verlangt bei Rentenbeginn einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit. Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid. Ab dem Jahrgang 1964 beträgt die abschlagsfreie Grenze 65 Jahre, die früheste 62 Jahre. Das Fenster dazwischen umfasst 36 Monate, die Kürzung also höchstens 10,8 %.
Bei Geburt am 15. Mai 1964 und bejahter Schwerbehinderung zeigt der Rechner den 1. Juni 2026 als frühesten Beginn, gekürzt um 10,8 %. Ohne Abschlag ginge es ab dem 1. Juni 2029. Sinkt der Grad der Behinderung nach Rentenbeginn, läuft die bewilligte Rente weiter.
| Jahrgang | Ohne Abschlag | Frühestens |
|---|---|---|
| 1952 | 63 Jahre und 1 Monat bis 63 Jahre und 6 Monate | 60 Jahre und 1 Monat bis 60 Jahre und 6 Monate |
| 1953 | 63 Jahre und 7 Monate | 60 Jahre und 7 Monate |
| 1954 | 63 Jahre und 8 Monate | 60 Jahre und 8 Monate |
| 1955 | 63 Jahre und 9 Monate | 60 Jahre und 9 Monate |
| 1956 | 63 Jahre und 10 Monate | 60 Jahre und 10 Monate |
| 1957 | 63 Jahre und 11 Monate | 60 Jahre und 11 Monate |
| 1958 | 64 Jahre | 61 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre und 2 Monate | 61 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre und 4 Monate | 61 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate | 61 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate | 61 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate | 61 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre |
Über die Grenze hinaus arbeiten
Wer die Regelaltersrente später beantragt, erhält einen Zuschlag von 0,5 % je Monat, also 6 % je Jahr. Auch er gilt lebenslang. Es besteht keine Pflicht, mit Erreichen der Grenze aufzuhören.
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente: Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat, im Jahr 24.000 €, bleibt steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG, Bundesministerium der Finanzen). Sie greift ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze und nur für Beschäftigte, nicht für Selbstständige. Die Befreiung betrifft die Lohnsteuer, nicht die Sozialversicherung.
Für vorgezogene Altersrenten gilt seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Neben der Rente mit 63 oder nach 45 Jahren darf der Hinzuverdienst also beliebig hoch sein, ohne dass die Rente gekürzt wird. Was vom Gehalt nach Steuern und Beiträgen bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; die Aktivrente rechnet er nicht ein.
Reformpläne und Vertrauensschutz
Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 vorgelegt. Am 2. Juli 2026 vereinbarte der Koalitionsausschuss, die Empfehlungen umzusetzen (Bundesregierung). Vorgesehen sind das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren, ein um ein Jahr späterer frühester Beginn nach 35 Versicherungsjahren und die Kopplung der Grenze an die Lebenserwartung. Stand 26. September 2026 war das geplant, noch kein Gesetz. Betroffene Jahrgänge und Übergänge standen nicht fest, daher rechnet das Werkzeug nach geltendem Recht.
Für einige ältere Fälle gelten frühere Grenzen fort. Dieser Vertrauensschutz betrifft etwa Jahrgänge vor 1955 mit Altersteilzeit, die vor dem 1. Januar 2007 vereinbart wurde. Solche Sonderfälle, die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und die Pensionen von Beamtinnen und Beamten bildet der Rechner nicht ab.
Häufige Fragen
Welche Altersgrenze gilt für den Jahrgang 1964?
Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahre. Bei Geburt am 3. November 1964 beginnt die Regelaltersrente am 1. Dezember 2031. Frühestens geht es mit 63 und 14,4 % Abschlag, ohne Kürzung nach 45 Jahren ab 65.
Wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen?
Ohne Abzüge immer ab der Regelaltersgrenze. Früher geht es nur nach 45 Jahren Wartezeit oder mit anerkannter Schwerbehinderung, jeweils ab der Grenze, die die Tabellen oben für den Jahrgang nennen.
Ist der Rentenabschlag für immer?
Ja, er bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit. Vor Rentenbeginn lässt er sich mit einer freiwilligen Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Die Höhe nennt die Rentenversicherung auf Antrag in einer besonderen Auskunft.
Wird der Abschlag vom Brutto berechnet?
Ja. Der Zugangsfaktor mindert die Entgeltpunkte und damit die Bruttorente. Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer werden danach aus dem gekürzten Betrag berechnet.
Ist die Rente nach 45 Jahren eine Regelaltersrente?
Nein. Sie ist eine eigene Rentenart mit früherer Altersgrenze und strengeren Bedingungen an die Versicherungszeit. Die Höhe folgt denselben Entgeltpunkten, nur ohne Kürzung.
Gilt für Frauen ein anderes Renteneintrittsalter?
Nein, heute gelten für alle Geschlechter dieselben Grenzen. Die frühere Altersrente für Frauen gab es nur für Geburten vor dem 1. Januar 1952.
Was gilt, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist?
Ohne 5 Jahre allgemeine Wartezeit gibt es keine Regelaltersrente. Fehlende Monate lassen sich oft mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Der Rechner verschiebt den Beginn, bis die geschätzten Jahre reichen.
Kann ich die Rente nach 45 Jahren beantragen und weiterarbeiten?
Ja, ohne Grenze für den Verdienst. Lohn und Rente werden getrennt versteuert. Weitere Pflichtbeiträge erhöhen die Rente später noch.
Geprüft an festen Ergebnissen
Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest. Der Rechner rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.
Geboren am 15.05.1964: Regelaltersgrenze 67, Rentenbeginn am Ersten des Folgemonats
- Erwartet
- 1. Juni 2031
- Dieser Rechner
- 1. Juni 2031
Berechnet nach § 235 SGB VI Regelaltersrente(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Jahrgang 1964, Altersrente für langjährig Versicherte mit 63: 48 Monate früher, 14,4 % Abschlag
- Erwartet
- 14,4 %
- Dieser Rechner
- 14,4 %
Amtlicher Wert Altersrente für langjährig Versicherte(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Geboren am 01.05.1964: 67 vollendet am 30.04.2031, Rentenbeginn schon am 01.05.2031
- Erwartet
- 1. Mai 2031
- Dieser Rechner
- 1. Mai 2031
Berechnet nach § 99 SGB VI Beginn(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Quellen
Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.
- § 235 SGB VI Regelaltersrente(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- § 236b SGB VI Altersrente für besonders langjährig Versicherte(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- § 77 SGB VI Zugangsfaktor(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- § 99 SGB VI Beginn(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Wann kann ich in Rente gehen?(öffnet in einem neuen Tab)
Deutsche Rentenversicherung
- Fragen und Antworten zur Aktivrente(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Finanzen
Jedes Ergebnis auf dieser Seite ist eine unverbindliche Schätzung. Es ist keine Finanz-, Rechts-, Gesundheits- oder sonstige Beratung. Haftungsausschluss
Ähnliche Rechner
- Brutto-Netto-RechnerNettogehalt 2026 berechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben für die Steuerklassen I bis IV, mit Bundesland, Kindern und PKV.
- Energetische Sanierung steuerlich absetzen§ 35c EStG: 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 40.000 € je Objekt, verglichen mit BAFA und KfW.
- Gewährleistungsfrist berechnenLieferdatum eingeben und sehen, wann Mängelansprüche verjähren: mit Beweislastumkehr, Ablaufhemmung und Verlängerung nach Reparatur ab 31. Juli 2026.
- Kindersitzpflicht prüfenAlter, Größe und Sitzplatz eingeben und sehen, ob Ihr Kind nach § 21 StVO einen Kindersitz braucht, vorne sitzen darf und was ein Verstoß kostet.
- SpritkostenrechnerFahrtkosten für Benzin, Diesel oder Strom aus Strecke, Verbrauch und Preis berechnen, auf Mitfahrende aufteilen oder den echten Verbrauch ermitteln.
- Urlaubsabgeltung berechnenOffene Urlaubstage beim Austritt ermitteln, mit Teilurlaub nach § 5 BUrlG, Tagessatz nach BAG-Formel sowie geschätzter Lohnsteuer und Sozialabgaben.