Mehrwertsteuer-Rechner
Netto in Brutto umrechnen und umgekehrt, mit 19 % oder 7 %. Mit Erklärung, warum man die Steuer nie einfach vom Bruttobetrag abzieht.
Zum Aufschlagen der Umsatzsteuer wird der Nettobetrag beim Regelsteuersatz mit 1,19 multipliziert, beim ermäßigten Satz mit 1,07. Für die umgekehrte Richtung wird der Bruttopreis durch diesen Wert geteilt; was zwischen beiden Beträgen liegt, ist die enthaltene Steuer. Den Prozentsatz direkt vom Bruttopreis abzuziehen ergibt einen zu niedrigen Nettobetrag.
Brutto
119,00 €
- Netto84 %
- Umsatzsteuer16 %
- Netto
- 100,00 €
- Umsatzsteuer
- 19,00 €
- Geschrieben und geprüft von Muhammad Abdullah Awais
- Zahlen geprüft am
- 7 Quellen
- Methodik
Betrag eingeben, Richtung wählen, Steuersatz auswählen: Der Rechner zeigt sofort den Nettobetrag, die enthaltene Steuer und den Bruttobetrag. Hinterlegt sind die beiden in Deutschland geltenden Sätze von 19 % und 7 %. Für jeden anderen Satz, etwa beim Einkauf im EU-Ausland, lässt sich ein eigener Prozentwert eintragen.
So wird gerechnet
Wer die Steuer auf einen Nettobetrag aufschlägt, multipliziert mit eins plus Steuersatz. Beim Regelsteuersatz ist das der Faktor 1,19: Aus 250,00 € netto werden 297,50 € brutto, davon 47,50 € Umsatzsteuer.
Das Herausrechnen aus einem Bruttobetrag funktioniert umgekehrt, also durch Teilen durch denselben Faktor. Ein Kassenbon über 59,50 € enthält 50,00 € netto und 9,50 € Steuer. Bei einem Buch, das dem ermäßigten Satz unterliegt, stecken in 10,70 € genau 10,00 € Warenwert und 0,70 € Steuer.
Kurz zusammengefasst: Die Umsatzsteuer wird immer auf den Nettobetrag berechnet, also auf den Preis ohne Steuer. Zum Aufschlagen multipliziert man den Nettobetrag mit eins plus Steuersatz, beim Regelsteuersatz mit 1,19, beim ermäßigten Satz mit 1,07. Zum Herausrechnen teilt man den Bruttobetrag durch denselben Faktor; was zwischen Brutto und Netto liegt, ist die enthaltene Steuer. Wer stattdessen den Prozentsatz direkt vom Bruttobetrag abzieht, nimmt zu viel weg, weil sich der Satz auf eine kleinere Basis bezieht. Beim Regelsteuersatz steckt in jedem Bruttobetrag genau der Anteil 19/119 Steuer, beim ermäßigten Satz 7/107. Welcher Satz gilt, entscheidet allein das Umsatzsteuergesetz, nicht der Verkäufer, und für Rechnungen an Unternehmen muss der Steuerbetrag getrennt ausgewiesen sein, damit der Empfänger ihn als Vorsteuer abziehen kann.
Die Steuersätze in Deutschland
Deutschland kennt zwei allgemeine Umsatzsteuersätze: den Regelsteuersatz von 19 % für fast alle Umsätze und den ermäßigten Satz von 7 % für einen gesetzlich festgelegten Katalog.
| Steuersatz | Höhe | Gilt typischerweise für |
|---|---|---|
| Regelsteuersatz | 19 % | Die meisten Waren und Dienstleistungen, Getränke, Elektronik, Kleidung, Handwerkerleistungen |
| Ermäßigter Satz | 7 % | Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Personennahverkehr, Hotelübernachtungen, Speisen in der Gastronomie |
Der Regelsteuersatz ist der Normalfall (§ 12 UStG). Ermäßigt wird nur, was das Umsatzsteuergesetz ausdrücklich in seinem Katalog aufführt, und die Grenzen verlaufen oft anders, als man erwarten würde. Milch unterliegt 7 %, Mineralwasser dagegen 19 %. Kaffeebohnen im Supermarkt sind ermäßigt besteuert, der Kaffee im Café zum vollen Satz, weil Getränke in der Gastronomie nicht unter die Ermäßigung fallen.
Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants und Cafés dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke bleiben beim Regelsteuersatz. Eine Restaurantrechnung trennt deshalb Essen und Trinken in zwei Steuersätze, und wer Menüpreise kalkuliert, muss beide Anteile getrennt ausweisen.
Daneben gibt es einen Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden. Er ist ein Sonderfall und kein dritter allgemeiner Satz, deshalb erscheint er nicht in der Auswahl oben; über den eigenen Steuersatz lässt er sich trotzdem abbilden.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer?
Gemeint ist dieselbe Steuer. Umsatzsteuer ist der Begriff des Gesetzes, Mehrwertsteuer der des Alltags. Der zweite Name beschreibt, wie die Steuer wirkt: Jede Stufe einer Lieferkette versteuert nur den Wert, den sie selbst hinzufügt, weil sie die an ihre Lieferanten gezahlte Steuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhält.
Wirtschaftlich trägt die Steuer deshalb nur der Endverbraucher. Unternehmen reichen sie durch: Sie stellen Umsatzsteuer in Rechnung, ziehen die gezahlte Vorsteuer ab und überweisen die Differenz mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER, je nach Höhe der Steuerlast monatlich oder vierteljährlich. Brutto und Netto meinen hier immer den Preis; was vom Bruttogehalt übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner für Löhne.
Steuerfrei ist nicht dasselbe wie null Prozent
In beiden Fällen zahlt der Kunde keine Umsatzsteuer. Für den Unternehmer ist der Unterschied trotzdem erheblich, und er entscheidet über den Vorsteuerabzug.
- Ein Umsatz zum Nullsteuersatz ist steuerpflichtig, nur eben mit null Prozent. Die Vorsteuer aus den zugehörigen Eingangsrechnungen bleibt abziehbar.
- Ein steuerfreier Umsatz nach § 4 UStG liegt außerhalb der Besteuerung. Dazu gehören ärztliche Heilbehandlungen, Versicherungsleistungen, die Vermietung von Wohnraum und viele Bildungsleistungen. Die Vorsteuer aus zugehörigen Kosten ist in der Regel nicht abziehbar und wird zum echten Kostenfaktor.
- Eine Ärztin, die ein Ultraschallgerät kauft, bekommt die darin enthaltene Steuer deshalb nicht zurück, während ein Solarteur die Vorsteuer aus seinem Materialeinkauf voll abziehen kann.
Die Kleinunternehmerregelung
Wer wenig Umsatz macht, muss keine Umsatzsteuer berechnen (§ 19 UStG). Seit 2025 gilt als Kleinunternehmer, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € umsetzt, jeweils netto gerechnet.
Wird die Grenze von 100.000 € im Laufe des Jahres überschritten, endet der Status sofort, und zwar schon mit dem Umsatz, der die Grenze reißt. Anders als früher wird nicht mehr mit einer Prognose gerechnet. Auf jeder Rechnung muss ein Hinweis stehen, dass wegen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Ob die Regelung sinnvoll ist, hängt von der Kundschaft ab. Wer an Privatpersonen verkauft, kann günstiger anbieten. Wer vor allem an Unternehmen liefert, verschenkt eher etwas: Die Kunden könnten die Steuer ohnehin als Vorsteuer abziehen, der Kleinunternehmer selbst aber verliert den Vorsteuerabzug auf seine eigenen Einkäufe.
Was auf einer Rechnung stehen muss
Paragraf 14 UStG legt die Pflichtangaben fest. Fehlt eine davon, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen, was im Zweifel teuer wird.
- Name und Anschrift von leistendem Unternehmer und Empfänger
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung oder Leistung sowie deren Zeitpunkt
- Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, bei unterschiedlichen Sätzen getrennt
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto genügen vereinfachte Angaben (§ 33 UStDV): vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Leistung sowie der Bruttobetrag und der Steuersatz. Empfänger, Steuernummer und ein getrennter Steuerbetrag entfallen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im Geschäftsverkehr untereinander außerdem elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht, sie auch auszustellen, folgt gestaffelt ab 2027 und gilt ab 2028 für alle. Kleinbetragsrechnungen bleiben davon dauerhaft ausgenommen.
Häufige Fehler
Die meisten Fehler entstehen, wenn der Steuersatz wie ein Rabatt vom Bruttopreis abgezogen oder bei gemischten Leistungen nur ein einziger Satz angewendet wird.
- 19 % vom Bruttobetrag abziehen. 119,00 € minus 19 % ergibt 96,39 €, tatsächlich stecken in 119,00 € aber 100,00 € netto. Die Steuer wird auf den Nettobetrag berechnet und muss deshalb auch über ihn herausgerechnet werden.
- Getränke und Speisen in der Gastronomie zum selben Satz abrechnen, obwohl seit 2026 zwei Sätze gelten.
- Steuerfreie Umsätze wie Umsätze zum Nullsteuersatz behandeln und dabei Vorsteuer abziehen, die gar nicht abziehbar ist.
- Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung übersehen, sodass Umsatzsteuer nachträglich aus bereits kassierten Beträgen herausgerechnet werden muss.
- Rechnungen ohne vollständige Pflichtangaben annehmen und damit den eigenen Vorsteuerabzug gefährden.
Häufige Fragen
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag auf?
Nettobetrag mal eins plus Steuersatz. Beim Regelsteuersatz also mal 1,19: Aus 250,00 € werden 297,50 €.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Bruttobetrag geteilt durch eins plus Steuersatz ergibt den Nettobetrag, die Differenz ist die Steuer. In 59,50 € stecken beim Regelsteuersatz 9,50 € Umsatzsteuer. Oben einfach die Richtung Brutto zu Netto wählen.
Warum darf ich nicht einfach 19 % vom Bruttopreis abziehen?
Weil der Steuersatz sich auf den Nettobetrag bezieht. Vom größeren Bruttobetrag abgezogen, nimmt er zu viel weg: Aus 119,00 € würden 96,39 € statt der richtigen 100,00 €.
Ist Umsatzsteuer dasselbe wie Mehrwertsteuer?
Ja. Umsatzsteuer ist der gesetzliche Begriff, Mehrwertsteuer der umgangssprachliche. Beide bezeichnen dieselbe Steuer mit denselben Sätzen.
Wofür gilt der ermäßigte Satz von 7 %?
Unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den Personennahverkehr, Hotelübernachtungen und seit 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie. Getränke im Restaurant bleiben beim Regelsteuersatz.
Ab welchem Umsatz muss ich Umsatzsteuer berechnen?
Sobald der Nettoumsatz im Vorjahr 25.000 € überschritten hat oder im laufenden Jahr 100.000 € überschreitet. Darunter kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden.
Muss ich auf Rechnungen ins EU-Ausland deutsche Umsatzsteuer ausweisen?
Bei Lieferungen und vielen Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten in der Regel nicht. Dann schuldet der Empfänger die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren, und die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis sowie beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
Kann ich den Rechner auch für andere Länder verwenden?
Ja. Über die Option für einen anderen Steuersatz lässt sich jeder Prozentwert zwischen 0 und 100 eintragen, etwa für Einkäufe in Österreich oder in anderen EU-Staaten.
Geprüft an festen Ergebnissen
Für jeden Fall unten steht das Ergebnis durch die Quelle fest. Der Rechner rechnet ihn bei jeder Veröffentlichung nach, und eine Seite, die abweicht, geht nicht online.
19 % Mehrwertsteuer auf 100,00 € aufschlagen
- Erwartet
- 119,00 €
- Dieser Rechner
- 119,00 €
Berechnet nach Umsatzsteuergesetz, § 12 Steuersätze(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
19 % Mehrwertsteuer aus 119,00 € herausrechnen
- Erwartet
- 100,00 €
- Dieser Rechner
- 100,00 €
Berechnet nach Umsatzsteuergesetz, § 12 Steuersätze(öffnet in einem neuen Tab)Fall öffnen
Quellen
Die Zahlen und Regeln auf dieser Seite wurden am anhand dieser Veröffentlichungen geprüft.
- Umsatzsteuergesetz, § 12 Steuersätze(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Umsatzsteuergesetz, § 19 Kleinunternehmer(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Your Europe: VAT rules and rates(öffnet in einem neuen Tab)
European Commission
- Umsatzsteuergesetz, § 14 Ausstellung von Rechnungen(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 33 Rechnungen über Kleinbeträge(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
- Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Finanzen
- Umsatzsteuergesetz, § 4 Steuerbefreiungen(öffnet in einem neuen Tab)
Bundesministerium der Justiz
Jedes Ergebnis auf dieser Seite ist eine unverbindliche Schätzung. Es ist keine Finanz-, Rechts-, Gesundheits- oder sonstige Beratung. Haftungsausschluss
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